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27.11.2024

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Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) beschlossen.

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©Alexander Limbach/fotolia.com

Die Bundesregierung will den Finanzplatz Deutschland wettbewerbsfähiger und attraktiver gestalten. Zudem sollen Unternehmen leichter Zugang zum Kapitalmarkt erhalten. Das Kabinett hat dazu das zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen.

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen

In Umsetzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung werden unter anderem Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital auf den Weg gebracht. Dies soll unter anderem durch die Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, sowie durch Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden, geschehen.

Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich

Die Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch schaffen einen rechtssicheren Rahmen, wodurch Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden.

Der Gesetzentwurf enthält zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich, unter anderem die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten, sowie die Umsetzung einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten wie dem EU-Listing Act und der Verordnung über Echtzeitzahlungen.


BMF vom 27.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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