01.12.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bund stärkt Rekapitalisierung von KMU

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Der Bund baut die bestehenden Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) in Kooperation mit den Bundesländern deutlich aus. Mittelständler haben so in der Corona-Krise bessere Möglichkeiten zur Rekapitalisierung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis von Mittelständlern zu stärken.

Zu diesem Zweck haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen erhebliche Erleichterungen für die Übernahme von Beteiligungen durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften beschlossen. Dafür wurden die Rückgarantieerklärungen des Bundes angepasst und verbessert.

Stärkung der Eigenkapitalbasis und Rekapitalisierung

„Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten in dieser ernsten Krise nicht allein und erweitern nochmals unser Unterstützungsangebot. Wir stärken mit den nun geeinten Maßnahmen gezielt die Eigenkapitalbasis unserer Mittelständler“, so Bundeswirtschaftsminister Altmaier. „Das ist eine sehr wichtige Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen. Sie steht neben den umfassenden Liquiditätshilfen der Bundesregierung, die wir in den vergangenen Monaten bereits beschlossen haben.“

Eigenkapitalsituation zunehmend belastet

Kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen in der Regel über eine gute Eigenkapitalausstattung und hatten vor Beginn der Corona-Krise auch überwiegend ein gutes Eigenkapitalpolster. Viele von ihnen sind jetzt aber von starken Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie betroffen, die auch die Eigenkapitalsituation zunehmend belasten. Daher soll die Rekapitalisierungsinitiative vor allem die Unternehmen unterstützen, die trotz eines erfolgreichen Geschäftsmodells durch Corona in Finanznöte geraten sind, aber eine positive Fortführungsperspektive vorweisen.

Rekapitalisierung im Fokus

MBGen bieten Beteiligungskapital als eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Bankkredit an. Mit einer Beteiligungsfinanzierung (meistens in Form einer stillen Beteiligung) lässt sich die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen und die Bilanzrelation von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen verbessern. Zusammen mit der eigenkapitalstärkenden Wirkung des Kurzarbeitergeldes, der Überbrückungshilfe sowie der November-/Dezemberhilfe und der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen über die Säule II des Start-Up-Programms besteht nun insgesamt eine breite Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen auf der Eigenkapitalseite.

Maßnahmen für MBGen im Einzelnen

Damit möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen von den Programmverbesserungen profitieren können und der Corona-bedingte Eigenkapitalverzehr damit kompensiert werden kann, werden temporär folgende Maßnahmen ab sofort umgesetzt:

  1. Die bisherige Regelobergrenze für stille Beteiligungen wird von 1 Million Euro auf 2,5 Millionen Euro erweitert. Das bisher in der Entscheidung notwendige Zustimmungserfordernis bei Überschreitung des bisherigen Regelbetrages durch den Bund entfällt.
  2. Die Verwendung der über Beteiligungskapital bereitgestellten Mittel ist flexibel für jeglichen Finanzierungsbedarf möglich, zum Beispiel auch für Betriebsmittelfinanzierungen.
  3. Durch erhöhte Rückgarantien von Bund und Land gegenüber den Bürgschaftsbanken reduziert sich das Eigenrisiko der MBGen, was eine aktive Förderung mittelständischer Unternehmen mit Eigenkapital auch in schwierigen Zeiten ermöglicht.
  4. Die Kombination mit anderen Hilfsprogrammen soll ausdrücklich erlaubt sein, insbesondere auch mit dem KfW-Schnellkredit.

Interessierte können sich auf den Webseiten der mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern informieren.

(BMWI und BMF vom 27.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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