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04.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bürokratieentlastung: Unternehmen sparen 360 Millionen

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

Schwerpunkte des BEG II sind der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht und die Digitalisierung.

Was tun, damit Unternehmen sich besser um ihre Kernaufgaben kümmern können? Dieser Frage hat sich die Bundesregierung mit dem gestern beschlossenen zweiten Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Rund 3,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen sollen davon profitieren: Sie sparen künftig 360 Millionen Euro.

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen befreien. Sie sollen sich mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können. Das Kabinett hat deshalb gestern das zweite Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) beschlossen. Damit entlastet die Bundesregierung die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz wurden vor allem mehr kleine Unternehmen von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit.

Weniger Belege – weniger Buchhaltungsaufwand?

Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro, teilt die Bundesregierung mit. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch höhere Pauschalierungsgrenzen zusammen. Sie steigen von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge. Die Unterlagen zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen können künftig in elektronischer Form sicher übermittelt werden. Belege in Papierform sollen hierdurch vollständig entfallen. Das entlastet die betroffenen Unternehmen um 12,4 Millionen Euro.

(Bundesregierung, PM vom 03.08.2016/ Viola C. Didier)


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