• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bürokratieentlastung: Unternehmen sparen 360 Millionen

04.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bürokratieentlastung: Unternehmen sparen 360 Millionen

Beitrag mit Bild

Schwerpunkte des BEG II sind der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht und die Digitalisierung.

Was tun, damit Unternehmen sich besser um ihre Kernaufgaben kümmern können? Dieser Frage hat sich die Bundesregierung mit dem gestern beschlossenen zweiten Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Rund 3,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen sollen davon profitieren: Sie sparen künftig 360 Millionen Euro.

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen befreien. Sie sollen sich mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können. Das Kabinett hat deshalb gestern das zweite Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) beschlossen. Damit entlastet die Bundesregierung die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz wurden vor allem mehr kleine Unternehmen von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit.

Weniger Belege – weniger Buchhaltungsaufwand?

Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro, teilt die Bundesregierung mit. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch höhere Pauschalierungsgrenzen zusammen. Sie steigen von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge. Die Unterlagen zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen können künftig in elektronischer Form sicher übermittelt werden. Belege in Papierform sollen hierdurch vollständig entfallen. Das entlastet die betroffenen Unternehmen um 12,4 Millionen Euro.

(Bundesregierung, PM vom 03.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


22.01.2026

BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Eine Gewerbesteuerpflicht für Stiftungen darf nicht unterstellt werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwelle zur gewerblichen Betätigung überschritten wird.

weiterlesen
BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


22.01.2026

EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Die EU-Kommission will die Resilienz im Bereich der Cybersicherheit stärken und hat deshalb den EU Cybersecurity Act überarbeitet.

weiterlesen
EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)