• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bürokratieentlastung: Unternehmen sparen 360 Millionen

04.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bürokratieentlastung: Unternehmen sparen 360 Millionen

Beitrag mit Bild

Schwerpunkte des BEG II sind der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht und die Digitalisierung.

Was tun, damit Unternehmen sich besser um ihre Kernaufgaben kümmern können? Dieser Frage hat sich die Bundesregierung mit dem gestern beschlossenen zweiten Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Rund 3,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen sollen davon profitieren: Sie sparen künftig 360 Millionen Euro.

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen befreien. Sie sollen sich mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können. Das Kabinett hat deshalb gestern das zweite Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) beschlossen. Damit entlastet die Bundesregierung die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz wurden vor allem mehr kleine Unternehmen von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit.

Weniger Belege – weniger Buchhaltungsaufwand?

Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro, teilt die Bundesregierung mit. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch höhere Pauschalierungsgrenzen zusammen. Sie steigen von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge. Die Unterlagen zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen können künftig in elektronischer Form sicher übermittelt werden. Belege in Papierform sollen hierdurch vollständig entfallen. Das entlastet die betroffenen Unternehmen um 12,4 Millionen Euro.

(Bundesregierung, PM vom 03.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)