• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bürokratieentlastung: Unternehmen sparen 360 Millionen

04.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bürokratieentlastung: Unternehmen sparen 360 Millionen

Beitrag mit Bild

Schwerpunkte des BEG II sind der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht und die Digitalisierung.

Was tun, damit Unternehmen sich besser um ihre Kernaufgaben kümmern können? Dieser Frage hat sich die Bundesregierung mit dem gestern beschlossenen zweiten Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Rund 3,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen sollen davon profitieren: Sie sparen künftig 360 Millionen Euro.

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen befreien. Sie sollen sich mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können. Das Kabinett hat deshalb gestern das zweite Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) beschlossen. Damit entlastet die Bundesregierung die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz wurden vor allem mehr kleine Unternehmen von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit.

Weniger Belege – weniger Buchhaltungsaufwand?

Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro, teilt die Bundesregierung mit. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch höhere Pauschalierungsgrenzen zusammen. Sie steigen von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge. Die Unterlagen zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen können künftig in elektronischer Form sicher übermittelt werden. Belege in Papierform sollen hierdurch vollständig entfallen. Das entlastet die betroffenen Unternehmen um 12,4 Millionen Euro.

(Bundesregierung, PM vom 03.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)