• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bürokratieentlastung: Unternehmen sparen 360 Millionen

04.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bürokratieentlastung: Unternehmen sparen 360 Millionen

Beitrag mit Bild

Schwerpunkte des BEG II sind der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht und die Digitalisierung.

Was tun, damit Unternehmen sich besser um ihre Kernaufgaben kümmern können? Dieser Frage hat sich die Bundesregierung mit dem gestern beschlossenen zweiten Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Rund 3,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen sollen davon profitieren: Sie sparen künftig 360 Millionen Euro.

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen befreien. Sie sollen sich mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können. Das Kabinett hat deshalb gestern das zweite Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) beschlossen. Damit entlastet die Bundesregierung die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz wurden vor allem mehr kleine Unternehmen von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit.

Weniger Belege – weniger Buchhaltungsaufwand?

Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro, teilt die Bundesregierung mit. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch höhere Pauschalierungsgrenzen zusammen. Sie steigen von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge. Die Unterlagen zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen können künftig in elektronischer Form sicher übermittelt werden. Belege in Papierform sollen hierdurch vollständig entfallen. Das entlastet die betroffenen Unternehmen um 12,4 Millionen Euro.

(Bundesregierung, PM vom 03.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Carolin Stehr


11.02.2026

Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Mit Urteilen vom 25.11.2025 (VIII R 22/23, VIII R 15/22) hat der BFH zur Anwendung der investmentsteuerrechtlichen Teilfreistellung bei der Veräußerung sog. Alt-Anteile nach § 56 InvStG Stellung genommen.

weiterlesen
Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


11.02.2026

Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Hybride Angriffe sind kein theoretisches Zukunftsszenario mehr, sondern eine reale Bedrohung für Wirtschaft und Gesellschaft.

weiterlesen
Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)