17.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Bürokratieabbau zeigt Wirkung

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts sinkt der Bürokratiekostenindex erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2012 unter den Ausgangswert auf 98,99. Maßgeblich dafür sind die Entlastungen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz in Höhe von rund 744 Millionen Euro, die vor allem Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen.

Der Gesetzentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz war im März von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in die parlamentarischen Beratungen eingebracht worden und wurde letzte Woche vom Bundesrat verabschiedet. Der merkliche Rückgang des Bürokratiekostenindexes ist ein deutlicher Beleg dafür, dass die fortlaufenden Anstrengungen der Bundesregierung beim Bürokratieabbau Früchte tragen.

Exakte Messungen dank Bürokratiekostenindex

Zum Monitoring der Entwicklung der Bürokratiekosten wurde 2012 der Bürokratiekostenindex eingeführt. Ausgangspunkt des Bürokratiekostenvergleichs sind die Bürokratiekosten der Wirtschaft zum Stand 01.01.2012. Der Bürokratiekostenindex wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Basis dafür sind die geschätzten Auswirkungen neuer Gesetzesinitiativen sowie die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten nachträglichen Überprüfungen dieser Schätzungen.

(BMWi / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht