17.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Bürokratieabbau zeigt Wirkung

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts sinkt der Bürokratiekostenindex erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2012 unter den Ausgangswert auf 98,99. Maßgeblich dafür sind die Entlastungen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz in Höhe von rund 744 Millionen Euro, die vor allem Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen.

Der Gesetzentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz war im März von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in die parlamentarischen Beratungen eingebracht worden und wurde letzte Woche vom Bundesrat verabschiedet. Der merkliche Rückgang des Bürokratiekostenindexes ist ein deutlicher Beleg dafür, dass die fortlaufenden Anstrengungen der Bundesregierung beim Bürokratieabbau Früchte tragen.

Exakte Messungen dank Bürokratiekostenindex

Zum Monitoring der Entwicklung der Bürokratiekosten wurde 2012 der Bürokratiekostenindex eingeführt. Ausgangspunkt des Bürokratiekostenvergleichs sind die Bürokratiekosten der Wirtschaft zum Stand 01.01.2012. Der Bürokratiekostenindex wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Basis dafür sind die geschätzten Auswirkungen neuer Gesetzesinitiativen sowie die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten nachträglichen Überprüfungen dieser Schätzungen.

(BMWi / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht