• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bürokratieabbau: Das BEG IV bringt weitere Entlastung

11.01.2024

Meldung, Steuerrecht

Bürokratieabbau: Das BEG IV bringt weitere Entlastung

Das BEG IV ist Teil des Meseberger Entbürokratisierungspakets, das vor allem gegen die Zettelwirtschaft vorgehen will: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.

Beitrag mit Bild

©jat306/fotolia.com

Das Bundesministerium der Justiz hat am 11.01.2024 den Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) veröffentlicht. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt rund 682 Millionen Euro pro Jahr. Der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, wird dadurch voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken. Der Referentenentwurf sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:

Aufbewahrungsfristen werden verkürzt

Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z.B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.

Schriftformerfordernisse werden reduziert

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen Schriftformerfordernisse (z. B. unterschriebener Brief) zur Textform (z. B. E-Mail) herabgestuft oder ganz abgeschafft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. So soll im Zivilrecht u.a. das Vereinsrecht geändert werden: Mitglieder müssen künftig nicht mehr schriftlich einem Beschluss zustimmen, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, sondern können ihre Zustimmung auch in Textform (z. B. per E-Mail) erklären. Im Wirtschaftsrecht sollen ebenfalls Erleichterungen kommen: Im GmbH-Recht soll etwa klargestellt werden, dass im Falle der Beschlussfassung der Gesellschafter außerhalb einer Versammlung eine Abgabe der Stimme in Textform genügt, wenn sämtliche Gesellschafter einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz aufgehoben werden.

Kürzere Fristen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Äußerungsfrist bei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, in denen aufgrund von Änderungen des Vorhabens eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist, soll angemessen verkürzt werden können.

 


BMJ vom 11.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)