14% der Betriebe in Deutschland bewerten ihre bürokratische Belastung im Jahr 2025 als sehr hoch. 2022 lag dieser Wert noch bei 4%. Jeder zehnte Betrieb hat in den letzten drei Jahren zudem mehr Personal eingestellt, um gesetzliche Vorgaben und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Das entspricht 325.000 zusätzlich eingestellten Personen. Das zeigt eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Bürokratiebedingter Personalaufbau betrifft viele Branchen
Je 30% der Großbetriebe mit mindestens 250 Beschäftigten und der mittelgroßen Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten geben an, seit 2022 zusätzliches Personal für Verwaltungsaufgaben rekrutiert zu haben. Demgegenüber stellten nach eigenen Angaben 16% der Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten und 7% der Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten mehr Personal ein, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Im Bereich Energieversorgung berichtet jeder fünfte Betrieb von zusätzlichem bürokratiebedingtem Personalaufbau, gefolgt von Öffentlicher Verwaltung/Verteidigung/Sozialversicherung mit 19% sowie Erziehung und Unterricht mit 17%. In den Branchen sonstige Dienstleistungen, Kunst/Unterhaltung/Erholung sowie Information und Kommunikation ist dies am seltensten der Fall.
So teuer wird Bürokratie für Firmen
„Der Beschäftigungszuwachs zur Bewältigung der gestiegenen Bürokratie umfasst nur einen Teil der zusätzlichen Kosten, die von den Unternehmen getragen werden müssen“, erklärt IAB-Forscher André Diegmann. Insgesamt beklagen 80% der Betriebe höhere Kosten als Folge von gestiegener Bürokratie. Dies übersetzt sich zum Teil in einen Verlust der Produktivität, der von 55% der Betriebe berichtet wird. Weitere 19% der Betriebe geben Wettbewerbsnachteile an und 16% — insbesondere Großbetriebe — sehen in den gestiegenen Aufwendungen auch eine Hürde für Innovationen.
Zwei Drittel der Betriebe nennen die Datenschutzgrundverordnung als häufigste bürokratische Belastung. Mit deutlichem Abstand folgen die EU-Verordnungen zur IT-Sicherheit mit 32% sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit 14%. „Eine sinnvolle Möglichkeit wäre es, zukünftige Gesetze und Verordnungen zunächst befristet einzusetzen und mit einem ergebnisoffenen Prüfauftrag zu verbinden. Mit diesem Verfallsdatum könnte die Politik auf Basis dieser Ergebnisse die weitere Gültigkeit oder Ausgestaltung der Regelungen anpassen“, so IAB-Forscher Alexander Kubis.
Die Studie basiert auf der IAB-Stellenerhebung, einer regelmäßigen Betriebsbefragung. Im ersten Quartal 2025 liegen für 9.209 Betriebe Angaben zu ihrer bürokratischen Belastung vor. Die Studie ist hier abrufbar.