• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bürokratie beim Anwerben ausländischer Fachkräfte zu hoch

13.08.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Bürokratie beim Anwerben ausländischer Fachkräfte zu hoch

Der „Job-Turbo“ des Bundesarbeitsministeriums soll Unternehmen leichter mit geflüchteten Fachkräften in Kontakt bringen. 39 % der Personalleiter sagen jedoch, dass diese Maßnahmen keine praktischen Hilfen bieten.

Beitrag mit Bild

©MK-Photo/fotolia.com

Die bürokratischen Hindernisse beim Anwerben von Fachkräften aus dem Ausland bleiben auch mit dem Job-Turbo zu hoch. Das geht aus der jüngsten Randstad-ifo-Personalleiterbefragung hervor. „Viele Personalleiter erwarten einen eher geringen Nutzen vom vorgeschlagenen Job-Turbo und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz“, sagt ifo-Forscherin Daria Schaller.

Job-Turbo bietet keine praktischen Hilfen

39 % der Befragten urteilen, dass diese Maßnahmen den Firmen keine praktischen Hilfen bieten. Der Job-Turbo soll Unternehmen leichter mit geflüchteten Fachkräften in Kontakt bringen. Für 34 % ist der Weiterbildungsbedarf im Betrieb zu hoch, um diese Unterstützung zu nutzen. Für jeweils rund 30 % bleiben die Beschäftigungshürden zu hoch und Visumanträge dauern weiterhin zu lange. Rund 23 % bemerken immerhin, dass Fachkräfte eher verfügbar sind und 21 % stellen niedrigere Sprachbarrieren durch verpflichtende Kurse vor der Jobvermittlung fest.

30 % ändern gewohnte Einstellungspraxis nicht

Die Hälfte der befragten Firmen sehen keinen zusätzlichen Anreiz, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen. Nach Einführung des Job-Turbo und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes werden 30 % ihre gewohnte Einstellungspraxis nicht ändern. Positive Effekte erwartet knapp ein Fünftel der Unternehmen: 17 % planen, ausländische Fachkräfte für mehr als 8 Monate einzustellen; nur ein Prozent denkt über eine kurzfristige Einstellung bis 8 Monate nach.


ifo Institut vom 13.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


01.12.2025

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG.

weiterlesen
Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank