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14.12.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bürgschaftsbanken: Ausweitung der Corona-Hilfen verlängert

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©CG/fotolia.com

Unternehmen können mit ihren Hausbanken bei Bedarf auch auf das Instrumentarium der Bürgschaftsbanken zurückgreifen. Dabei darf das Unternehmen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Die ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristete Ausweitung wurde bis zum 30.06.2021 verlängert.

Die privaten Bürgschaftsbanken tragen in der Corona-Pandemie dazu bei, die Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen sicherzustellen. Zu diesem Zweck hatte man die Fördermöglichkeiten der privaten Bürgschaftsbanken im Rahmen des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung ausgeweitet. Die ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristete Ausweitung wird nun bis zum 30.06.2021 verlängert.

Anhebung der Obergrenzen und höhere Risikoübernahme

Sie ermöglicht unter anderem die Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro), eine höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen. Die erweiterten Angebote haben bis Ende November bundesweit über 4.600 Unternehmen genutzt – über ein Drittel mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Maßnahmen haben Kredite von über 1,3 Milliarden Euro abgesichert.

Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken hilft weiter

Das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stößt auf große Resonanz und wird bereits für viele Anfragen genutzt. Eine Kontaktaufnahme kann auch durch die Hausbank, eine Kammer oder Berater erfolgen. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank steht auf der Seite des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken zur Verfügung.

(BMWi vom 11.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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