• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Buchführungspflicht: Bürokratieentlastung für kleinere Unternehmen ab 2016

29.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Buchführungspflicht: Bürokratieentlastung für kleinere Unternehmen ab 2016

Beitrag mit Bild

Das neue Jahr bringt eine Bürokratieentlastung vor allem für kleine Unternehmen.

Zum 1. Januar 2016 werden die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben.

Durch die Neuregelung wird eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bisher von der Buchführungspflicht befreit und damit von unnötiger Bürokratie entlastet. Für Umsätze pro Geschäfts-/Wirtschaftsjahr gilt nunmehr ein Schwellenwert von mehr als 600.000 Euro (bislang 500.000 Euro) und für Gewinne aus Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft pro Wirtschaftsjahr gilt ein Schwellenwert von mehr als 60.000 Euro (bislang 50.000 Euro).

(BMF vom 16.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


13.01.2026

Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Die einmalig gezahlte Energiepreispauschale ist auch bei Rentnern einkommensteuerpflichtig; das Sächsische FG hält diese für verfassungsgemäß.

weiterlesen
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Meldung

gregbrave/123rf.com


13.01.2026

EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Die EUDR wird später wirksam und inhaltlich entschärft, insbesondere für kleine Marktteilnehmer und nachgelagerte Händler entfallen viele Sorgfaltspflichten.

weiterlesen
EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


12.01.2026

Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente

Die neue Aktivrente bringt eine Steuerbefreiung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach dem Renteneintritt, lässt jedoch viele Praxisfragen offen.

weiterlesen
Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)