• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Buchführungspflicht: Bürokratieentlastung für kleinere Unternehmen ab 2016

29.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Buchführungspflicht: Bürokratieentlastung für kleinere Unternehmen ab 2016

Beitrag mit Bild

Das neue Jahr bringt eine Bürokratieentlastung vor allem für kleine Unternehmen.

Zum 1. Januar 2016 werden die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben.

Durch die Neuregelung wird eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bisher von der Buchführungspflicht befreit und damit von unnötiger Bürokratie entlastet. Für Umsätze pro Geschäfts-/Wirtschaftsjahr gilt nunmehr ein Schwellenwert von mehr als 600.000 Euro (bislang 500.000 Euro) und für Gewinne aus Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft pro Wirtschaftsjahr gilt ein Schwellenwert von mehr als 60.000 Euro (bislang 50.000 Euro).

(BMF vom 16.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60 % entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60 % entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Meldung

© bluedesign/fotolia.com


02.02.2026

Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Die Entschließung des Bundesrates vom 30.01.2026 fordert eine effektivere Bekämpfung der
Finanzkriminalität und der Steuerhinterziehung.

weiterlesen
Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)