• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BStBK: Harsche Kritik an Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle

10.03.2017

Meldung, Steuerrecht

BStBK: Harsche Kritik an Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) lehnt die aktuell diskutierten Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle ab, denn sie gehen mit einem erheblichen Bürokratieaufwand einher und behindern das grundsätzliche Recht auf Steuergestaltung.

Im Zuge der internationalen Aktivitäten im Kampf gegen Steuervermeidung erfreuen sich Pläne zur Einführung von Anzeigepflichten in Deutschland aktuell großer Beliebtheit. Nachdem sich die Länderfinanzminister auf ihre gesetzliche Verankerung geeinigt hatten, soll bis Ende März 2017 ein entsprechender Vorschlag ausgearbeitet werden. Ziel ist es, legale, jedoch unerwünschte Gestaltungen möglichst frühzeitig zu erkennen, um diesen effektiv entgegenwirken zu können. Damit soll der gleichmäßige Steuervollzug sichergestellt werden.

BStBK lehnt Anzeigepflicht ab

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sieht dieses Vorhaben kritisch. „Der Staat darf Steuerpflichtige und ihre Berater nicht generell dazu zwingen, geplante – und legale – Steuergestaltungen anzuzeigen“, warnt BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger. „Steuergestaltung ist grundsätzlich legal und legitim.“ Die BStBK lehnt eine Anzeigepflicht ab, die als Nebenziel die Abschreckung von Steuergestaltungen bezweckt. Dafür besteht laut BStBK keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Denn auch das Bundesverfassungsgericht stelle es jedem Steuerpflichtigen frei, seine Angelegenheiten so einzurichten, dass er möglichst wenig Steuern zahlen muss.

Kritik: Unzumutbarer Bürokratieaufwand

Riedlinger warnt: „Die geplante Anzeigepflicht ist unverhältnismäßig. Denn hiernach müssten eine Menge von alltäglichen Sachverhalten bei der Finanzverwaltung angezeigt werden. Ein nicht zumutbarer Bürokratieaufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung wären die Folge.“ Gibt es jenseits des gesetzlich festgelegten Rahmens Spielräume, in denen Steuerpflichtige ihre Gestaltungsfreiheit übermäßig ausnutzen, so sei es laut Riedlinger Aufgabe des Gesetzgebers, diese Lücken zu schließen. Steuerpflichtigen und ihren Beratern könne das nicht aufgebürdet werden.

Forderung: Keine rückwirkende Sanktionierung

An den Gesetzgeber adressiert Riedlinger schließlich drei zentrale Forderungen: „Erstens: Steuerpflichtige und ihre Berater dürfen nicht generell unter Missbrauchsverdacht gestellt werden. Ein eventueller Gesetzentwurf muss behutsam formuliert werden. Sonst wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Zweitens: Steuerpflichtige müssen einen Rechtsanspruch auf verbindliche Auskunft innerhalb einer festen Frist erhalten. Drittens: Legale Steuergestaltungen dürfen nicht rückwirkend sanktioniert werden.“

(BStBK, PM vom 08.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


08.09.2026

Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Höhere Alkoholsteuern, KTF-Umschichtungen und weitere Kürzungen sollen den Bundeshaushalt künftig deutlich entlasten.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Meldung

Der Betrieb


08.09.2026

Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Wird ein Wohnmobil für Heimfahrten genutzt und damit zwischen Arbeits- und Wohnort bewegt, fehlt es an der erforderlichen Beständigkeit der doppelten Haushaltsführung.

weiterlesen
Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht