07.06.2018

Arbeitsrecht, Meldung

BSG zum Aufschub der Versicherungspflicht

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Der Aufschub des Beginns der Versicherungspflicht setzt nicht voraus, dass der Beschäftigte über eine dem Krankengeld vergleichbare Absicherung gegen den krankheitsbedingten Ausfall von Arbeitsentgelt verfügt; dies hat das BSG jetzt klargestellt.

Der Aufschub der Versicherungspflicht erfordert keinen Anspruch auf Entgeltersatz im Krankheitsfall. Entscheidend ist, dass die anderweitige Absicherung Leistungen vorsehen muss, die mindestens dem für die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland geregelten Mindestschutzniveau in der privaten Krankenversicherung entsprechen. Dieses sieht eine Absicherung gegen den krankheitsbedingten Ausfall von Arbeitsentgelt nicht vor. Mit dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht eine Revision der Deutschen Rentenversicherung Bund zurückgewiesen und die Entscheidungen der Vorinstanzen insoweit bestätigt (Urteil vom 07.06.2018 – B 12 KR 17/17 R).

Gleiches gilt bei der Statusfeststellung

Gleichwohl genügt es im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht als ausreichende Absicherung. Für den Aufschub der Versicherungspflicht im Rahmen einer Statusfeststellung kann daher nichts anderes gelten. Hier ist daher auch eine Krankenversicherung ohne Anspruch auf Entgeltersatz im Krankheitsfall als ausreichende anderweitige Eigenvorsorge anzusehen.

(BSG, PM vom 07.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


14.07.2025

Grünes Licht für den „Investitionsbooster“

Mit dem Investitionsbooster will die Bundesregierung neues Wachstum schaffen. Ein steuerliches Investitionssofortprogramm soll die Wirtschaft ankurbeln.

weiterlesen
Grünes Licht für den „Investitionsbooster“

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


14.07.2025

Bundesrat fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung so verändert, dass das Betriebsverfassungsgesetz reformiert werden muss.

weiterlesen
Bundesrat fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes

Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank