26.11.2021

Steuerboard

Briefkastenfirmen

Es ist immer mal wieder von Briefkastenfirmen die Rede. So etwa bei den Pandora- oder Panama-Papers. Tatsächlich sind sie ein beliebtes Mittel von manchen Unternehmen, ihre Steuerzahlungen zu „gestalten“, was dann auch schon mal die Grenze zur Illegalität überschreiten kann. Briefkastenfirmen sind Gebilde, die rechtlich gesehen die Form eines Unternehmens haben, jedoch faktisch in der Regel keinen Geschäftsbetrieb verfolgen und stattdessen dem Zweck dienen, Vermögensgegenstände zu verwalten.

Nachhaltigkeitsbericht: Die Herausforderung erfolgreich meistern

Markus Hammer
Leiter Financial Services Tax & Legal bei PwC Deutschland

Prof. Dr. Andreas Suchanek
, HHL Leipzig Graduate School of Management

 

Komplexes Konstrukt: Briefkastenfirma

Nun sind Briefkastenfirmen – bislang – nicht verboten. Doch bereits die Bezeichnung als Briefkastenfirma lässt einen Sachverhalt in einem negativen Licht erscheinen. Im Leben der Mehrzahl der Menschen spielen Briefkastenfirmen keine Rolle und es fehlt oftmals die Vorstellungskraft, welche nachvollziehbaren (guten) Gründe es geben könnte, einen Vermögensgegenstand indirekt über eine dazwischengeschaltete „Struktur“ zu halten.

Nun ist juristisch niemand gezwungen, sein Vermögen einfach und transparent anzulegen. Auch gilt entsprechend Art. 49 AEUV die Niederlassungsfreiheit in der EU. Auch deshalb ist es rechtlich nicht einfach, Briefkastenfirmen zu verbieten. Die juristische Klärung, ob und unter welchen Bedingungen sie legal sind, wird vermutlich noch einige Zeit andauern. Doch aus ethischer Sicht lässt sich folgende Überlegung anstellen: Faktisch ist es wohl so, dass der weitaus größere Teil von Briefkastenfirmen illegalen oder illegitimen Zwecken dient, von der Steuerhinterziehung bis hin zur organisierten Kriminalität. Insofern ist es kein Zufall, dass der Begriff in der öffentlichen Diskussion stets einen Beigeschmack des (mindestens) Dubiosen hat. Daher muss ein Unternehmen, das eine Briefkastenfirma betreibt, mit Reputationsschäden rechnen, sofern diese Tatsache bekannt wird. Das setzt wiederum die Überlegung voraus, dass eine integre Firma nicht zu solchen Mitteln greift.

Gibt es Alternativen?

Nun mag das betreffende Unternehmen tatsächlich einen legalen, vielleicht auch legitimen Grund haben. Eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder Geschäftsgeheimnisse schützen zu wollen können so legale wie legitime Gründe darstellen. Die Frage ist indes, ob es nicht auch eine bessere – und aus ethischer Sicht weniger dubiose – Alternative gibt, das jeweilige Anliegen zu verfolgen. Auch der Gesetzgeber ist gefordert seinen Rechtsrahmen immer wieder zu hinterfragen und lokale Durchführungswege zu präsentieren, die effektiv sind.

Für involvierte Banken könnte es eine sinnvolle Maßnahme der Selbstbegrenzung sein, solche „Geschäftsmodelle“ nicht zu unterstützen. Immerhin stehen gerade Banken seit einiger Zeit unter erheblichem Druck, ihren Ruf einer vertrauenswürdigen Institution, die sich der gesellschaftlichen Funktion ihres Geschäfts bewusst ist und dieser verantwortungsvoll nachkommt, nachvollziehbar zu kommunizieren.

Fazit

Unternehmen, die sich Integrität auf die Fahnen schreiben, sollten sich eventuell noch einmal überlegen, ob sie das Konstrukt einer Briefkastenfirma nutzen wollen. Denn letzteres könnte durchaus als „red flag“ wahrgenommen werden.

Weitere Autoreninformationen:


, , ,

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht