20.01.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Briefing Paper zur Einrichtung eines ESAP

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©Grecaud Paul/fotolia.com

Das DRSC hat ein Briefing Paper zur Einrichtung eines European Single Access Points (ESAP) veröffentlicht. Dieses bietet einen Kurzüberblick über die Ausgestaltung des Legislativvorschlags, welcher EU-weit ca. 167.000 Ersteller bzw. Meldepflichtige betrifft.

Am 25. November 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts für Unternehmens- und Produktdaten (European Single Access Point, ESAP). Dieser bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA einzurichtende Zugangspunkt stellt eine der bedeutsamsten Maßnahmen des im September 2020 veröffentlichten EU-Aktionsplans zur Vertiefung der Kapitalmarktunion dar.

Errichtung eines zentralen Portals bei ESMA

ESAP soll zur zentralen Anlaufstelle für öffentliche Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen zu EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukten werden. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) soll mit der Einrichtung betraut werden und hierfür bis Ende 2024 die technischen Voraussetzungen schaffen.

Für die Sammlung der Informationen, die über ESAP öffentlich zugänglich gemacht werden sollen, werden für jede Jurisdiktion sog. collection bodies designiert. Um das effiziente Funktionieren zu gewährleisten, sollen diese nationalen Erhebungsstellen die von den Unternehmen gesammelten Informationen ESAP, entsprechend dem File-only-once-Prinzip, auf automatisierte Weise über eine Schnittstelle zur Verfügung stellen. Teilweise soll der ESAP auch auf bestehende europäische, bereits in elektronischer Form erfolgende Datenerhebungsmechanismen zurückgreifen.

Hilfe bei der Einrichtung eines ESAP

Das DRSC gibt mit dem Briefing Paper einen Kurzüberblick über die Ausgestaltung des Legislativvorschlags, welcher EU-weit ca. 167.000 Ersteller bzw. Meldepflichtige sowie über 200 bestehende Berichtspflichten in 37 EU-Rechtsakten betrifft. Das Briefing Paper finden Sie hier.


DRSC vom 19.01.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


BAG-Urteil: Ein widersprüchliches Kündigungsschreiben kann den Arbeitgeber in Annahmeverzug bringen. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit nicht anbieten.


31.03.2023

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

BAG-Urteil: Ein widersprüchliches Kündigungsschreiben kann den Arbeitgeber in Annahmeverzug bringen. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit nicht anbieten.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App