Am 25. November 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts für Unternehmens- und Produktdaten (European Single Access Point, ESAP). Dieser bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA einzurichtende Zugangspunkt stellt eine der bedeutsamsten Maßnahmen des im September 2020 veröffentlichten EU-Aktionsplans zur Vertiefung der Kapitalmarktunion dar.
Errichtung eines zentralen Portals bei ESMA
ESAP soll zur zentralen Anlaufstelle für öffentliche Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen zu EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukten werden. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) soll mit der Einrichtung betraut werden und hierfür bis Ende 2024 die technischen Voraussetzungen schaffen.
Für die Sammlung der Informationen, die über ESAP öffentlich zugänglich gemacht werden sollen, werden für jede Jurisdiktion sog. collection bodies designiert. Um das effiziente Funktionieren zu gewährleisten, sollen diese nationalen Erhebungsstellen die von den Unternehmen gesammelten Informationen ESAP, entsprechend dem File-only-once-Prinzip, auf automatisierte Weise über eine Schnittstelle zur Verfügung stellen. Teilweise soll der ESAP auch auf bestehende europäische, bereits in elektronischer Form erfolgende Datenerhebungsmechanismen zurückgreifen.
Hilfe bei der Einrichtung eines ESAP
Das DRSC gibt mit dem Briefing Paper einen Kurzüberblick über die Ausgestaltung des Legislativvorschlags, welcher EU-weit ca. 167.000 Ersteller bzw. Meldepflichtige sowie über 200 bestehende Berichtspflichten in 37 EU-Rechtsakten betrifft. Das Briefing Paper finden Sie hier.