14.02.2019

Meldung, Steuerrecht

Brexit-Steuergesetz soll ergänzt werden

Beitrag mit Bild

©tanaonte/fotolia.com

An dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union sollen noch einige Ergänzungen vorgenommen werden. Dies zeichnete sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Finanzausschuss ab.

In dem Entwurf heißt es, ein ungeregelter Austritt Großbritanniens würde dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren, wovon allein im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen betroffen sein könnte. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit bekommt, bestimmten britischen Unternehmen übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Britische Versicherungsunternehmen sollen ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortführen, aber kein Neugeschäft mehr betreiben dürfen.

Ergänzungen im Bereich der Erbschaftsteuer

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, der Brexit dürfe nicht zu Nachteilen für deutsche Steuerpflichtige führen. Ergänzungen des Entwurfs seien etwa im Bereich Erbschaftsteuer notwendig. Auch müsse geklärt werden, wie Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.) künftig behandelt werden sollen. Die SPD-Fraktion bezeichnete den Vertrauensschutz als besonders wichtig. Die Menschen dürften nicht durch den Brexit nachträglich bestraft werden. So müsse es Regelungen für die Riester-Rente geben. Verwerfungen auf den Finanzmärkten nach dem Brexit müssten verhindert werden.

Keine Nachteile für deutsche Steuerpflichtige

Auch die AfD-Fraktion sprach sich für Ergänzungen an dem Entwurf aus. Das Problem der Gesellschaften britischen Rechts sei lange bekannt, sagte ein Sprecher. Die FDP-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, „auch wenn wir den Grund, den Austritt Großbritanniens aus der EU, nicht begrüßen“, so eine Sprecherin der Fraktion. Negative Folgen für Steuerpflichtige durch den Brexit müssten vermieden werden. In einigen Punkten sei die Regierung mit dem Entwurf zu kurz gesprungen, zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer und der Riester-Förderung.

Planbarkeit und Vertrauen

Die Fraktion Die Linke bezeichnete die steuerlichen Regelungen in dem Entwurf als sachgerecht. In diesem Zusammenhang geplante Erleichterungen des Kündigungsschutzes für bestimmt Mitarbeiter von Finanzinstituten (sogenannte Risikoträger) „leuchten uns aber überhaupt nicht ein“, so ein Sprecher der Fraktion, der diesen Teil des Entwurfs strikt ablehnte. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich um ein wichtiges Gesetz. Die Regelungen würden Planbarkeit und Vertrauen schaffen.

(Dt. Bundestag, hib vom 13.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)