14.02.2019

Meldung, Steuerrecht

Brexit-Steuergesetz soll ergänzt werden

Beitrag mit Bild

©tanaonte/fotolia.com

An dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union sollen noch einige Ergänzungen vorgenommen werden. Dies zeichnete sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Finanzausschuss ab.

In dem Entwurf heißt es, ein ungeregelter Austritt Großbritanniens würde dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren, wovon allein im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen betroffen sein könnte. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit bekommt, bestimmten britischen Unternehmen übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Britische Versicherungsunternehmen sollen ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortführen, aber kein Neugeschäft mehr betreiben dürfen.

Ergänzungen im Bereich der Erbschaftsteuer

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, der Brexit dürfe nicht zu Nachteilen für deutsche Steuerpflichtige führen. Ergänzungen des Entwurfs seien etwa im Bereich Erbschaftsteuer notwendig. Auch müsse geklärt werden, wie Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.) künftig behandelt werden sollen. Die SPD-Fraktion bezeichnete den Vertrauensschutz als besonders wichtig. Die Menschen dürften nicht durch den Brexit nachträglich bestraft werden. So müsse es Regelungen für die Riester-Rente geben. Verwerfungen auf den Finanzmärkten nach dem Brexit müssten verhindert werden.

Keine Nachteile für deutsche Steuerpflichtige

Auch die AfD-Fraktion sprach sich für Ergänzungen an dem Entwurf aus. Das Problem der Gesellschaften britischen Rechts sei lange bekannt, sagte ein Sprecher. Die FDP-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, „auch wenn wir den Grund, den Austritt Großbritanniens aus der EU, nicht begrüßen“, so eine Sprecherin der Fraktion. Negative Folgen für Steuerpflichtige durch den Brexit müssten vermieden werden. In einigen Punkten sei die Regierung mit dem Entwurf zu kurz gesprungen, zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer und der Riester-Förderung.

Planbarkeit und Vertrauen

Die Fraktion Die Linke bezeichnete die steuerlichen Regelungen in dem Entwurf als sachgerecht. In diesem Zusammenhang geplante Erleichterungen des Kündigungsschutzes für bestimmt Mitarbeiter von Finanzinstituten (sogenannte Risikoträger) „leuchten uns aber überhaupt nicht ein“, so ein Sprecher der Fraktion, der diesen Teil des Entwurfs strikt ablehnte. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich um ein wichtiges Gesetz. Die Regelungen würden Planbarkeit und Vertrauen schaffen.

(Dt. Bundestag, hib vom 13.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Franziska Sontheim


28.04.2026

Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

In der Schenkungsteuerpraxis ist der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 AO immer wieder streitentscheidend – insbesondere bei anzeigepflichtigen Vorgängen nach § 30 ErbStG, wenn das Finanzamt anschließend eine Steuererklärung nach § 31 ErbStG anfordert.

weiterlesen
Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


28.04.2026

EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

EFRAG stellt die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026. Im Fokus stehen weniger neue Pflichten, sondern vor allem Vereinfachungen.

weiterlesen
EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


28.04.2026

Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Bei fristlosen Kündigungen darf die Zweiwochenfrist nicht wegen eines Integrationsamt-Verfahrens versäumt werden, entschied das LAG Stuttgart.

weiterlesen
Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht