01.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Brexit macht Deutschland attraktiver

Beitrag mit Bild

Internationale Unternehmen nehmen Deutschland mit großem Abstand als Top-Investitionsstandort in Europa wahr.

Noch ist Großbritannien gar nicht aus der Europäischen Union ausgestiegen – doch der bevorstehende Brexit lässt vor allem die Attraktivität des Standortes Deutschland steigen. 40 Prozent der ausländischen Unternehmen nehmen Deutschland jetzt als Top-Investitionsstandort in Europa wahr.

Deutschland baut seinen Vorsprung innerhalb Europas gegenüber Großbritannien weiter aus. Nur noch 22 Prozent (2016: 27 Prozent) sehen Großbritannien als führenden Standort. Die hohe Attraktivität dürfte auch dazu führen, dass Unternehmen beziehungsweise Unternehmensteile von Großbritannien nach Deutschland verlagert werden. Denn jedes siebte in Großbritannien aktive Unternehmen plant bereits jetzt, Geschäftsbereiche aus Großbritannien zu verlagern. Verlagerungen kommen im übrigen Europa für gerade einmal jedes 50te Unternehmen in Frage.

Deutschland ist das bevorzugte Ziel außerhalb Großbritanniens

Für die in Großbritannien aktiven Unternehmen bietet sich vor allem eine Alternative: Deutschland. 54 Prozent nennen Deutschland als bevorzugtes Ziel außerhalb Großbritanniens. Die Niederlande (33 Prozent) und Frankreich (8 Prozent) landen weit dahinter. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 254 Unternehmen durch die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY. 75 Prozent der befragten Unternehmen haben ihren Sitz oder eine Niederlassung in Großbritannien.

71 Prozent der Unternehmen spüren bereits Auswirkungen

Obwohl Großbritannien erst in frühestens zwei Jahren tatsächlich aus der Europäischen Union austreten wird, sehen sich international tätige Unternehmen bereits heute mit verschiedenen Folgen des Brexit-Votums konfrontiert: 71 Prozent geben an, konkrete Auswirkungen in ihrem Geschäft zu spüren – das betrifft vor allem die Gewinnmargen, die bei 28 Prozent der Unternehmen geschrumpft sind, und die Einkaufspreise, die sich für 29 Prozent erhöht haben. Infolge des Votums hatte das britische Pfund massiv an Wert verloren, was Importe nach Großbritannien deutlich verteuerte.

Jedes dritte Unternehmen in Großbritannien besorgt

Für die in Großbritannien ansässigen Unternehmen ist der Brexit die Hauptsorge: Jedes dritte Unternehmen macht sich Gedanken deswegen. Noch nie seit Beginn der Befragung im Jahr 2004 wurde zudem die Entwicklung der Attraktivität des Standortes Großbritannien so schlecht bewertet wie diesmal. Mehr als jedes dritte befragte Unternehmen (34 Prozent) erwartet, dass die Attraktivität Großbritanniens in den nächsten drei Jahren abnimmt – der höchste bisher erhobene Wert. Gleichzeitig erwarten nur noch 29 Prozent eine Verbesserung. Zum Vergleich: Kurz vor dem Brexit-Votum im März 2016 gingen immerhin noch 36 Prozent von einer Verbesserung aus, im Jahr 2015 lag der Anteil bei 54 Prozent. Obwohl die Unternehmen die Folgen des Brexit-Votums bereits zu spüren bekommen, sind sie kaum vorbereitet. Gerade einmal vier Prozent der befragten Unternehmen haben inzwischen eine Strategie im Umgang den sich verändernden Bedingungen im Zuge des Brexit.

(EY, PM vom 31.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht