01.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Brexit macht Deutschland attraktiver

Beitrag mit Bild

Internationale Unternehmen nehmen Deutschland mit großem Abstand als Top-Investitionsstandort in Europa wahr.

Noch ist Großbritannien gar nicht aus der Europäischen Union ausgestiegen – doch der bevorstehende Brexit lässt vor allem die Attraktivität des Standortes Deutschland steigen. 40 Prozent der ausländischen Unternehmen nehmen Deutschland jetzt als Top-Investitionsstandort in Europa wahr.

Deutschland baut seinen Vorsprung innerhalb Europas gegenüber Großbritannien weiter aus. Nur noch 22 Prozent (2016: 27 Prozent) sehen Großbritannien als führenden Standort. Die hohe Attraktivität dürfte auch dazu führen, dass Unternehmen beziehungsweise Unternehmensteile von Großbritannien nach Deutschland verlagert werden. Denn jedes siebte in Großbritannien aktive Unternehmen plant bereits jetzt, Geschäftsbereiche aus Großbritannien zu verlagern. Verlagerungen kommen im übrigen Europa für gerade einmal jedes 50te Unternehmen in Frage.

Deutschland ist das bevorzugte Ziel außerhalb Großbritanniens

Für die in Großbritannien aktiven Unternehmen bietet sich vor allem eine Alternative: Deutschland. 54 Prozent nennen Deutschland als bevorzugtes Ziel außerhalb Großbritanniens. Die Niederlande (33 Prozent) und Frankreich (8 Prozent) landen weit dahinter. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 254 Unternehmen durch die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY. 75 Prozent der befragten Unternehmen haben ihren Sitz oder eine Niederlassung in Großbritannien.

71 Prozent der Unternehmen spüren bereits Auswirkungen

Obwohl Großbritannien erst in frühestens zwei Jahren tatsächlich aus der Europäischen Union austreten wird, sehen sich international tätige Unternehmen bereits heute mit verschiedenen Folgen des Brexit-Votums konfrontiert: 71 Prozent geben an, konkrete Auswirkungen in ihrem Geschäft zu spüren – das betrifft vor allem die Gewinnmargen, die bei 28 Prozent der Unternehmen geschrumpft sind, und die Einkaufspreise, die sich für 29 Prozent erhöht haben. Infolge des Votums hatte das britische Pfund massiv an Wert verloren, was Importe nach Großbritannien deutlich verteuerte.

Jedes dritte Unternehmen in Großbritannien besorgt

Für die in Großbritannien ansässigen Unternehmen ist der Brexit die Hauptsorge: Jedes dritte Unternehmen macht sich Gedanken deswegen. Noch nie seit Beginn der Befragung im Jahr 2004 wurde zudem die Entwicklung der Attraktivität des Standortes Großbritannien so schlecht bewertet wie diesmal. Mehr als jedes dritte befragte Unternehmen (34 Prozent) erwartet, dass die Attraktivität Großbritanniens in den nächsten drei Jahren abnimmt – der höchste bisher erhobene Wert. Gleichzeitig erwarten nur noch 29 Prozent eine Verbesserung. Zum Vergleich: Kurz vor dem Brexit-Votum im März 2016 gingen immerhin noch 36 Prozent von einer Verbesserung aus, im Jahr 2015 lag der Anteil bei 54 Prozent. Obwohl die Unternehmen die Folgen des Brexit-Votums bereits zu spüren bekommen, sind sie kaum vorbereitet. Gerade einmal vier Prozent der befragten Unternehmen haben inzwischen eine Strategie im Umgang den sich verändernden Bedingungen im Zuge des Brexit.

(EY, PM vom 31.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)