24.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Brexit: Außenhandelsrisiken überschaubar

Beitrag mit Bild

Nach Auffassung von Prof. Heinemann wird der Austritt von Großbritannien aus der EU auf jeden Fall spürbare Folgen für das Gesamtgefüge in Europa haben.

Der bevorstehende EU-Austritt Großbritanniens wird Deutschland im Bereich des Außenhandels weniger stark treffen als andere Volkswirtschaften wie zum Beispiel die Nachbarländer Belgien, die Schweiz oder die Niederlande, zeigt der neue „Länderindex Familienunternehmen“ vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).

Aus Sicht von Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW und Verfasser des Länderindex, zeigen die neuen Untersuchungen, dass „Deutschland unter den großen Volkswirtschaften Europas am anfälligsten für Außenhandelsschocks“ ist, weil sich die deutsche Wirtschaft durch einen hohen Offenheitsgrad auszeichnet. „Die Risiken werden jedoch durch eine hohe Diversifikation von Handelspartnern und Branchen gemildert.“

Größere Volkswirtschaften weniger betroffen von Außenhandelsschocks

Der Länderindex gilt als wichtiges Barometer für die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Länder innerhalb des EU-Binnenmarktes sowie der USA. Er umfasst die Länder Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Spanien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Tschechien und die USA. Insgesamt zeigt die Studie, dass in Europa größere Länder wie Deutschland von Außenhandelsschocks weniger stark betroffen sind als mittelgroße und kleine Volkswirtschaften.

Brexit als Problem für die Pharma-Industrie

Voraussichtlich wird die pharmazeutische Industrie in Deutschland infolge hoher Abhängigkeiten im Export die mit Abstand am stärksten betroffene Branche sein. Aber auch mehrere Bereiche der Transportindustrie – unter anderem Luft- und Raumfahrt sowie Eisenbahnbau – gelten als anfällig, da sie hohen Importrisiken ausgesetzt sind.

(ZEW, PM vom 20.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)