15.01.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Brexit: Anwaltliches Berufsrecht angepasst

Beitrag mit Bild

©bluedesign/fotolia.com

Aus Anlass des Austritts Großbritanniens aus der EU zum 01.01.2021 (Brexit) wurden die berufsrechtlichen Regelungen angepasst, nach denen Personen aus anderen Staaten in Deutschland unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates in Deutschland tätig werden. Darauf weist die BRAK hin.

Durch den Brexit zum 01.01.2021 wurden die berufsrechtlichen Regelungen angepasst, nach denen Personen aus anderen Staaten in Deutschland unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates in Deutschland tätig werden

Änderung von EuRAG und BRAO

Durch die Verordnung zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird die Zeile „in Großbritannien: Advocate/Barrister/Solicitor“ in der Anlage zu § 1 EuRAG gestrichen. Gleichzeitig wird die Zeile „im Vereinigten Königreich: Advocate, Barrister, Solicitor“ in die Anlage zu § 206 BRAO eingefügt. Im EuRAG ist die Tätigkeit europäischer Rechtsanwältinnen, in § 206 BRAO die Tätigkeit von Rechtsanwältinnen aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation und sonstigen Staaten geregelt. Die Verordnung ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Brexit-Neuerungen für britische Advocates, Barristers und Solicitors

Eine verfahrensrechtliche Regelung in § 4 II 1 EuRAG ist in dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften enthalten. Dieses Gesetz ist ebenfalls zum 01.01.2021 in Kraft getreten.

Britische Advocates, Barristers und Solicitors dürfen sich demnach seit dem 01.01.2021 in Deutschland nur noch niederlassen, um im britischen Recht und im Völkerrecht zu beraten, wenn sie auf ihren Antrag in die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden. Bis Ende 2020 konnten sie unter ihrer Berufsbezeichnung als niedergelassene europäische Rechtsanwält*innen anwaltlich tätig sein, nachdem sie auf ihren Antrag in die zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, und konnten nach dreijähriger Tätigkeit zur (deutschen) Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.

(BRAK vom 13.01.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

 

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)