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17.06.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Bratislava wird Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde

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©DenysRudyi/fotolia.com

Die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, dass die slowakische Hauptstadt Bratislava den Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde übernehmen wird. Damit kann die von Kommissionspräsident Juncker vorgeschlagene neue Behörde ihre Arbeit im Oktober aufnehmen.
140 Mitarbeiter und Verbindungsbeamte der Mitgliedstaaten werden die Mobilität der Arbeitskräfte fördern und den EU-Mitgliedstaaten die Instrumente an die Hand geben, die sie für eine wirksamere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbrauch benötigen. Vier Mitgliedstaaten hatten sich um den Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde beworben: Bulgarien (Sofia), Zypern (Nikosia), Lettland (Riga) und die Slowakei (Bratislava).
Aufgaben der Europäischen Arbeitsbehörde
Die Behörde wird die Mitgliedstaaten in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität unterstützen, u. a. auch im Bereich der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darüber hinaus wird sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit verbessern.
Das Recht, eine nationale oder grenzüberschreitende Inspektion einzuleiten und durchzuführen, verbleibt auf nationaler Ebene. Die Behörde kann jedoch den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Kontrolle vorschlagen, wenn sie auf einen möglichen Betrugs- oder Missbrauchsfall stoßen sollte. Auch die nationalen Sozialpartner können die Behörde mit einem Fall befassen. Für solche Fälle sieht die Verordnung ein Dialogsystem vor. Die Kontrollen werden in jedem Falle auf der Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten der betreffenden Mitgliedstaaten durchgeführt.
Wirtschaftszweige, in denen die Europäische Arbeitsbehörde tätig sein wird
Da die Mobilität der Arbeitskräfte alle Bereiche der Wirtschaft betrifft, wird die Europäische Arbeitsbehörde alle Wirtschaftszweige abdecken. Dazu gehören Bereiche mit sektorspezifischem Unionsrecht, wie z. B. der Bereich des internationalen Verkehrs.
Im internationalen Straßengüterverkehr überschreiten mehr als zwei Millionen Arbeitskräfte pro Tag beim Transport von Gütern oder Fahrgästen die Binnengrenzen der EU. Die Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Mobilität der Arbeitskräfte hat sich in diesem Sektor als Herausforderung erwiesen. Die operative Unterstützung, die die Europäische Arbeitsbehörde den nationalen Behörden gewähren wird, kann auch dazu beitragen, in diesem Sektor eine faire und wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Mobilität zu gewährleisten.
(EU-Kommission vom 13.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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