14.01.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

BRAK zu mehrstöckigen Anwaltsgesellschaften

Nach der BRAO-Reform sind ab dem 01.08.2022 Beteiligungen von Rechtsanwaltsgesellschaften an anderen Rechtsanwaltsgesellschaften zulässig. Wie sich das auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren einer nach derzeit geltendem Recht unzulässigen mehrstöckigen Anwaltsgesellschaft auswirkt, erklärt die BRAK.

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Eine Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB) und eine Rechtsanwalts-GmbH hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie wollten eine doppelstöckige Anwaltsgesellschaft bilden, indem die drei Gesellschafter der GmbH sämtliche Geschäftsanteile an die PartmbB übertrugen. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hatte daraufhin der GmbH die Zulassung entzogen, weil eine PartmbB als einzige Gesellschafterin nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen über mögliche Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft (§ 59e I 1 und 2 BRAO a. F.) zu vereinbaren sei. Die dagegen gerichtete Klage hatte vor dem Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg keinen Erfolg, die Berufung wies der Anwaltssenat des BGH zurück.

Beschränkung des Gesellschafterkreises gerechtfertigt

Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen diese Entscheidungen mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Diese hält die BRAK, die auf Anfrage des BVerfG zu dem Verfahren Stellung nahm (vgl. § 177 I Nr. 5 BRAO), für unbegründet. Die Beschränkung des Gesellschafterkreises einer Rechtsanwalts-GmbH in § 59e I 1 BRAO a. F. auf natürliche Personen hält sie für verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die Intention des Gesetzgebers, mehrstöckige Anwaltsgesellschaften auszuschließen, leuchte ein.

Die „große BRAO-Reform“, die zum 01.08.2022 in Kraft treten wird, bringt u. a. umfassende Änderungen des Gesellschaftsrechts der rechts- und steuerberatenden Berufe mit sich. Unter anderem sind danach künftig nach § 59i BRAO n. F. auch Beteiligungen von Rechtsanwaltsgesellschaften an anderen Rechtsanwaltsgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Angesichts dessen hat das BVerfG die BRAK um Stellungnahme dazu gebeten, wie sich diese Änderungen auf die anhängige Verfassungsbeschwerde auswirken.

Regelungsbedarf bei mehrstöckigen Anwaltsgesellschaften

Aus Sicht der BRAK (Stellungnahme) lässt die Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entfallen. Sie bleibt unbegründet, da auch nach der Neuregelung das von den Beteiligten angestrebte Beteiligungsverhältnis nicht erlaubt sein wird; die von der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen würden sich also bei einem neuerlichen Antrag auf Zulassung der mehrstöckigen Gesellschaft identisch stellen. Die Neuregelung habe der Gesetzgeber auch in Kenntnis des anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens getroffen.


BRAK vom 12.01.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht