10.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

BRAK will mit beA am 03.09.2018 online gehen

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Anwältinnen und Anwälte müssen sich jetzt darauf einstellen, dass das beA am 03.09.2018 online geht und damit die passive Nutzungspflicht auflebt. Die BRAK hat mitgeteilt, dass eine vom Gutachter Secunet identifizierte Schwachstelle erst im laufenden Betrieb behoben werden soll.

Die Präsidentinnen und Präsidenten haben durch Beschlussfassung in Textform den Beschluss der Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018 dahin abgeändert, dass die von Secunet unter Ziffer 4.5.3 ihres Abschlussberichtes benannte Schwachstelle in Abstimmung mit der Justiz im laufenden Betrieb beseitigt wird. Alle anderen Regelungen des Beschlusses bleiben unverändert.

Beschluss findet breite Zustimmung

Dieser Vorgehensweise haben 21 Rechtsanwaltskammern zugestimmt und 7 Rechtsanwaltskammern nicht zugestimmt. Keine Rechtsanwaltskammer hat sich enthalten. Dem Verfahren selbst (Beschlussfassung in Textform) haben 4 der 28 Rechtsanwaltskammern widersprochen. Die vorsorglich für den 13.08.2018 anberaumte außerordentliche Präsidentenkonferenz findet nicht statt. Der in der Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018 beschlossene Fahrplan wird weiter umgesetzt.

(BRAK, PM vom 08.08.2018 / DAV, PM vom 09.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Robert Kneschke/fotolia.com


18.06.2025

Qualitätskontrolle bereit für CSRD-Umsetzung

Die Qualitätskontrolle funktioniert, schwerwiegende Mängel bleiben die Ausnahme. Mit Blick auf die CSRD-Umsetzung wächst zudem die Bedeutung einer zukunftssicheren Prüfungspraxis.

weiterlesen
Qualitätskontrolle bereit für CSRD-Umsetzung

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


17.06.2025

Lohnsumme bei Erbschaften: Geschäftsführer-Gehälter sind einzubeziehen

Angemessene Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft sind bei der Lohnsumme (§ 13a ErbStG) zu berücksichtigen.

weiterlesen
Lohnsumme bei Erbschaften: Geschäftsführer-Gehälter sind einzubeziehen

Meldung

©Gajus/fotolia.com


17.06.2025

Gesetzentwurf: Elektronische Beurkundung kommt

Die elektronische Beurkundung verspricht weniger Medienbrüche, mehr Effizienz und bessere Nachvollziehbarkeit.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Elektronische Beurkundung kommt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank