Anwältinnen und Anwälte müssen sich jetzt darauf einstellen, dass das beA am 03.09.2018 online geht und damit die passive Nutzungspflicht auflebt. Die BRAK hat mitgeteilt, dass eine vom Gutachter Secunet identifizierte Schwachstelle erst im laufenden Betrieb behoben werden soll.
Die Präsidentinnen und Präsidenten haben durch Beschlussfassung in Textform den Beschluss der Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018 dahin abgeändert, dass die von Secunet unter Ziffer 4.5.3 ihres Abschlussberichtes benannte Schwachstelle in Abstimmung mit der Justiz im laufenden Betrieb beseitigt wird. Alle anderen Regelungen des Beschlusses bleiben unverändert.
Beschluss findet breite Zustimmung
Dieser Vorgehensweise haben 21 Rechtsanwaltskammern zugestimmt und 7 Rechtsanwaltskammern nicht zugestimmt. Keine Rechtsanwaltskammer hat sich enthalten. Dem Verfahren selbst (Beschlussfassung in Textform) haben 4 der 28 Rechtsanwaltskammern widersprochen. Die vorsorglich für den 13.08.2018 anberaumte außerordentliche Präsidentenkonferenz findet nicht statt. Der in der Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018 beschlossene Fahrplan wird weiter umgesetzt.
(BRAK, PM vom 08.08.2018 / DAV, PM vom 09.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)