• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BRAK: Pauschalierte Lohnsteuer ist gleichheitswidrig

10.02.2022

Meldung, Steuerrecht

BRAK: Pauschalierte Lohnsteuer ist gleichheitswidrig

Die BRAK hält die pauschalierte Lohnsteuer auf bestimmte Zukunftssicherungsleistungen für gleichheitswidrig. Das erläutert sie in ihrer Stellungnahme zu zwei dem Bundesverfassungsgericht vom Bundesfinanzhof wegen verfassungsrechtlicher Bedenken vorgelegten Verfahren.

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält § 40b IV EStG in der durch das Jahressteuergesetz 2007 geltenden Fassung wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) für verfassungswidrig. Denn danach müsse der Arbeitgeber Einkommensteuer für Einkünfte zahlen, die andere Rechtssubjekte – nämlich seine Arbeitnehmer – erzielt haben, ohne dass er die Möglichkeit habe, seine Steuerlast an seine Arbeitnehmer weiterzugeben. Der BFH hatte deshalb in zwei gleichgelagerten Fällen die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt.

Problematische Gegenwertzahlungen

Hintergrund ist, dass Arbeitgeber, die aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ausscheiden, eine Gegenwertzahlung leisten müssen, mit der die Ansprüche der Arbeitnehmer ausfinanziert werden. Laufende Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers zählten schon immer zu den Einkünften des Arbeitnehmers. Das Jahressteuergesetz 2007 ordnete erstmals an, dass dies auch für Sonderzahlungen des Arbeitgebers gilt; betroffen sind davon insbesondere auch Gegenwertzahlungen nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL (§ 19 I EStG). Zugleich wurde in § 40b IV EStG angeordnet, dass der Arbeitgeber auf die Gegenwertzahlung einen Pauschalsteuersatz von 15 % zu bezahlen hat.

Pauschalierte Lohnsteuer nicht mit Art. 3 I GG vereinbar

Die BRAK kommt in ihrer auf Anfrage des BVerfG abgegebenen Stellungnahme zu dem Schluss, dass § 40b IV EStG in der genannten Fassung nicht mit Art. 3 I GG vereinbar ist. Sie schließt sich damit im Ergebnis der Auffassung des BFH an. Allerdings betont sie aber besonders die horizontale Steuergerechtigkeit, derentwegen Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern seien. Die Regelung in § 40b IV EStG verlagere die Steuerpflicht belastungswidrig von den Einkünfte erzielenden Arbeitnehmern auf den Arbeitgeber. Sie führt hierzu im Detail aus, weshalb diese Ungleichbehandlung aus ihrer Sicht verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.


BRAK vom 09.02.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Meldung

©maho/fotolia.com


24.07.2026

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Bei Firmenwagen müssen Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig, richtig und nachvollziehbar sein.

weiterlesen
Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht