Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Thema Legal Tech beschäftigt. Anders als kürzlich in der FAZ zu lesen, fordert die BRAK keineswegs eine Regulierung von Legal Tech.
Die BRAK lehnt eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nachdrücklich ab, da kein Regulierungsbedarf für Legal Tech besteht. Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech sind grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten.
Kein Legal Tech ohne anwaltliche Beteiligung
Die BRAK ist aber auch der Auffassung, dass es Legal Tech nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben darf. Die umfassende Befugnis zu Rechtsberatungen kann und darf nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zukommen. Nur diese unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere der Verschwiegenheitspflicht und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, und beraten Mandantinnen und Mandanten unabhängig und frei.
Algorithmen alleine genügen nicht
Die Begründung der FDP-Fraktion, der Gesetzentwurf diene auch der Qualitätssicherung, überzeugt nicht. Von Legal-Tech-Anbietern lediglich „besondere Sachkunde“ zu verlangen, kann dieses Ziel nicht erreichen. Über die erforderliche – juristische – Sachkunde verfügen allein zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. „Sich im Bereich von Rechtsdienstleistungen allein auf Algorithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbraucherschutzes kein gangbarer Weg zu sein. Oder vereinfacht gesagt: Wo Legal Tech drauf steht, muss immer auch Anwalt drinstecken“, resümiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.
(BRAK, PM vom 09.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)