13.05.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

BRAK kritisiert Gesetzentwurf zu Legal Tech

Beitrag mit Bild

©phonlamaiphoto/fotolia.com

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Thema Legal Tech beschäftigt. Anders als kürzlich in der FAZ zu lesen, fordert die BRAK keineswegs eine Regulierung von Legal Tech.

Die BRAK lehnt eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nachdrücklich ab, da kein Regulierungsbedarf für Legal Tech besteht. Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech sind grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten.

Kein Legal Tech ohne anwaltliche Beteiligung

Die BRAK ist aber auch der Auffassung, dass es Legal Tech nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben darf. Die umfassende Befugnis zu Rechtsberatungen kann und darf nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zukommen. Nur diese unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere der Verschwiegenheitspflicht und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, und beraten Mandantinnen und Mandanten unabhängig und frei.

Algorithmen alleine genügen nicht

Die Begründung der FDP-Fraktion, der Gesetzentwurf diene auch der Qualitätssicherung, überzeugt nicht. Von Legal-Tech-Anbietern lediglich „besondere Sachkunde“ zu verlangen, kann dieses Ziel nicht erreichen. Über die erforderliche – juristische – Sachkunde verfügen allein zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. „Sich im Bereich von Rechtsdienstleistungen allein auf Algorithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbraucherschutzes kein gangbarer Weg zu sein. Oder vereinfacht gesagt: Wo Legal Tech drauf steht, muss immer auch Anwalt drinstecken“, resümiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.

(BRAK, PM vom 09.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©limbi007/123rf.com


23.07.2025

Corona-Hilfen sind trotz späterer Rückzahlung Betriebseinnahmen

Auch wenn eine Corona-Soforthilfe später ganz oder teilweise zurückgefordert wird, bleibt sie im Jahr der Auszahlung steuerpflichtig.

weiterlesen
Corona-Hilfen sind trotz späterer Rückzahlung Betriebseinnahmen

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


23.07.2025

Unternehmensnachfolge 2025: Mittelstand schlägt Alarm

Die Zahl der Firmeninhaberinnen und -inhaber, die sich nicht mehr unternehmerisch engagieren wollen oder können, erreicht einen historischen Rekord.

weiterlesen
Unternehmensnachfolge 2025: Mittelstand schlägt Alarm

Steuerboard

Enzo Biagi


22.07.2025

Die Spezialfondsfähigkeit von Anteilen an geschlossenen AIF – Mögliche Änderungen durch den ESMA-Report vom 26.06.2025 und die geplanten Änderungen des § 26 InvStG

Die Erwerbbarkeit von Anteilen geschlossener alternativer Investmentfonds (AIF) durch Spezial-Investmentfonds i.S.d. § 26 InvStG (Spezial-Investmentfonds) könnte in Zukunft deutlich erschwert werden.

weiterlesen
Die Spezialfondsfähigkeit von Anteilen an geschlossenen AIF – Mögliche Änderungen durch den ESMA-Report vom 26.06.2025 und die geplanten Änderungen des § 26 InvStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank