29.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

BRAK kritisiert BRAO-Reform

Beitrag mit Bild

© bluedesign / fotolia.com

Der Bundestag hat am 23. März 2017 die Berufsanerkennung für Juristen aus EU-Ländern neu geregelt. Die Änderungen betreffen u.a. die Streichung weiterer Regelungen zur Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte und die Möglichkeit der Bußgeldverhängung durch die Rechtsanwaltskammern.

Es bleibt damit dabei, dass die Satzungsversammlung keine Ermächtigungsgrundlage erhält, um die allgemeine anwaltliche Fortbildungspflicht zu konkretisieren. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer bedauert diese Entscheidung: „Wir sind einer der wenigen Mitgliedstaaten der EU, in denen es keine konkretisierte Fortbildungspflicht gibt. Aus europarechtlicher Perspektive halte ich dies für sehr bedenklich.“ Schäfer hatte bereits in der Vergangenheit zusätzlich betont, dass er eine Konkretisierung auch zur Stärkung der Qualität anwaltlicher Arbeit für erforderlich hält.

Weitreichende Kritik der BRAK

Unbefriedigend ist die Regelung zur Einführung der Briefwahl zu den Vorstandswahlen der Kammern, die auch elektronisch durchgeführt werden kann. Sie ist für alle Rechtsanwaltskammern ab dem 01.07.2018 verpflichtend, allerdings insoweit geöffnet, als die den Rechtsanwälten übersandten Stimmzettel nun auch in der Kammerversammlung abgegeben werden können. Erfreulich ist, dass die Satzungsversammlung aber die Kompetenz erhalten hat, die Pflichten bei Zustellungen von Anwalt zu Anwalt zu regeln.

Positiv: Regelung zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Die Regelung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (dort § 1 Abs. 2 RDG) begrüßt die BRAK, ist der Gesetzgeber damit doch der Forderung der BRAK gefolgt, sich gegen eine Öffnung des Anwendungsbereiches zu wenden, sofern eine Rechtsdienstleistung für Bürger in der Bundesrepublik aus einem anderen Staat heraus auf dem Gebiet des deutschen Rechts erfolgen soll. „Eine solche Öffnung würde dem Verbraucherschutz völlig zuwider laufen“, betont Schäfer. „Die Reform bringt also Gutes, der ganz große Wurf war sie indes nicht.“

(Dt. Bundestag vom 23.03.2017/ BRAK, PM vom 24.03.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)