29.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

BRAK kritisiert BRAO-Reform

Beitrag mit Bild

© bluedesign / fotolia.com

Der Bundestag hat am 23. März 2017 die Berufsanerkennung für Juristen aus EU-Ländern neu geregelt. Die Änderungen betreffen u.a. die Streichung weiterer Regelungen zur Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte und die Möglichkeit der Bußgeldverhängung durch die Rechtsanwaltskammern.

Es bleibt damit dabei, dass die Satzungsversammlung keine Ermächtigungsgrundlage erhält, um die allgemeine anwaltliche Fortbildungspflicht zu konkretisieren. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer bedauert diese Entscheidung: „Wir sind einer der wenigen Mitgliedstaaten der EU, in denen es keine konkretisierte Fortbildungspflicht gibt. Aus europarechtlicher Perspektive halte ich dies für sehr bedenklich.“ Schäfer hatte bereits in der Vergangenheit zusätzlich betont, dass er eine Konkretisierung auch zur Stärkung der Qualität anwaltlicher Arbeit für erforderlich hält.

Weitreichende Kritik der BRAK

Unbefriedigend ist die Regelung zur Einführung der Briefwahl zu den Vorstandswahlen der Kammern, die auch elektronisch durchgeführt werden kann. Sie ist für alle Rechtsanwaltskammern ab dem 01.07.2018 verpflichtend, allerdings insoweit geöffnet, als die den Rechtsanwälten übersandten Stimmzettel nun auch in der Kammerversammlung abgegeben werden können. Erfreulich ist, dass die Satzungsversammlung aber die Kompetenz erhalten hat, die Pflichten bei Zustellungen von Anwalt zu Anwalt zu regeln.

Positiv: Regelung zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Die Regelung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (dort § 1 Abs. 2 RDG) begrüßt die BRAK, ist der Gesetzgeber damit doch der Forderung der BRAK gefolgt, sich gegen eine Öffnung des Anwendungsbereiches zu wenden, sofern eine Rechtsdienstleistung für Bürger in der Bundesrepublik aus einem anderen Staat heraus auf dem Gebiet des deutschen Rechts erfolgen soll. „Eine solche Öffnung würde dem Verbraucherschutz völlig zuwider laufen“, betont Schäfer. „Die Reform bringt also Gutes, der ganz große Wurf war sie indes nicht.“

(Dt. Bundestag vom 23.03.2017/ BRAK, PM vom 24.03.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht