29.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

BRAK kritisiert BRAO-Reform

Beitrag mit Bild

© bluedesign / fotolia.com

Der Bundestag hat am 23. März 2017 die Berufsanerkennung für Juristen aus EU-Ländern neu geregelt. Die Änderungen betreffen u.a. die Streichung weiterer Regelungen zur Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte und die Möglichkeit der Bußgeldverhängung durch die Rechtsanwaltskammern.

Es bleibt damit dabei, dass die Satzungsversammlung keine Ermächtigungsgrundlage erhält, um die allgemeine anwaltliche Fortbildungspflicht zu konkretisieren. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer bedauert diese Entscheidung: „Wir sind einer der wenigen Mitgliedstaaten der EU, in denen es keine konkretisierte Fortbildungspflicht gibt. Aus europarechtlicher Perspektive halte ich dies für sehr bedenklich.“ Schäfer hatte bereits in der Vergangenheit zusätzlich betont, dass er eine Konkretisierung auch zur Stärkung der Qualität anwaltlicher Arbeit für erforderlich hält.

Weitreichende Kritik der BRAK

Unbefriedigend ist die Regelung zur Einführung der Briefwahl zu den Vorstandswahlen der Kammern, die auch elektronisch durchgeführt werden kann. Sie ist für alle Rechtsanwaltskammern ab dem 01.07.2018 verpflichtend, allerdings insoweit geöffnet, als die den Rechtsanwälten übersandten Stimmzettel nun auch in der Kammerversammlung abgegeben werden können. Erfreulich ist, dass die Satzungsversammlung aber die Kompetenz erhalten hat, die Pflichten bei Zustellungen von Anwalt zu Anwalt zu regeln.

Positiv: Regelung zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Die Regelung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (dort § 1 Abs. 2 RDG) begrüßt die BRAK, ist der Gesetzgeber damit doch der Forderung der BRAK gefolgt, sich gegen eine Öffnung des Anwendungsbereiches zu wenden, sofern eine Rechtsdienstleistung für Bürger in der Bundesrepublik aus einem anderen Staat heraus auf dem Gebiet des deutschen Rechts erfolgen soll. „Eine solche Öffnung würde dem Verbraucherschutz völlig zuwider laufen“, betont Schäfer. „Die Reform bringt also Gutes, der ganz große Wurf war sie indes nicht.“

(Dt. Bundestag vom 23.03.2017/ BRAK, PM vom 24.03.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)