Da bonitätsabhängige Schuldverschreibungen erst seit April wieder emittiert und vertrieben werden, setzt die BaFin ihre intensive Überwachungsperiode für weitere drei Monate bis Ende September 2017 fort.
Die als Deutsche Kreditwirtschaft (DK) organisierten Verbände der Kreditinstitute sowie der Deutsche Derivate Verband (DDV) hatten eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen vorgelegt, bevor eine Produktintervention der BaFin Ende 2016 drohte. Sie trat zum 1. Januar 2017 in Kraft. Die BaFin kündigte damals an, die Wirkung der Selbstverpflichtung sechs Monate lang zu überwachen und dann erneut über die Notwendigkeit einer Produktintervention zu entscheiden.
Kein Produkt für Kleinanleger
Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden nach der neuen Selbstverpflichtung nur noch mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert. In kleinere Anlagebeträge kann nicht mehr investiert werden. Damit stellen bonitätsabhängige Schuldverschreibungen kein typisches Kleinanlegerprodukt mehr dar. Damit ausschließlich risikobereite Privatanleger in diese Produktart investieren, dürfen bonitätsabhängige Schuldverschreibungen darüber hinaus nur noch an Anleger ab Risikobereitschaftsstufe 3 vertrieben werden. Kunden, die keine oder eine nur sehr geringe Risikotoleranz haben, dürfen sie bei der Anlageberatung nicht mehr empfohlen werden.
(BaFin, PM vom 12.07.2017/ Viola C. Didier)