Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen zu verbessern, um Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkennen zu können und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels zu schützen. Hierfür soll das Börsengesetz geändert werden.
Am 25.06.2021 hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Börsengesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Lehren aus Cum-Ex-Skandalen
Mit dem Vorstoß will der Bundesrat auch Lehren aus der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ziehen. Es sei deutlich geworden, dass die bestehende Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemäß geregelt ist, heißt es zur Begründung. Die Verschwiegenheitspflicht hindere die Börsen, aber auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder in vielen Fällen daran, Auskunftsersuchen der Finanzbehörden zu beantworten. Ein besserer Informationsaustausch ist dringend erforderlich, mahnt der Bundesrat.
Mehr Informationen für Finanzbehörden
Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Börsenorgane und Börsenaufsicht Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichem Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient. Für normale Betriebs- und Steuerprüfungen gilt das aber nicht. Dies kritisiert der Bundesrat. Handelsstrategien, die wie das Cum-Ex-Modell nur der Steuervermeidung dienen, können damit lange unentdeckt bleiben. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien in kurzer Frist ge- und wiederverkauft, um ungerechtfertigte Steuergutschriften zu erhalten. Dieser Missbrauch soll durch verbesserten Informationsaustausch zwischen Börse, Aufsichts- und Finanzbehörden bekämpft werden.
Wann ändert sich das Börsengesetz?
Der Gesetzentwurf geht nun zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Stellungnahme verfasst. Dann gehen beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung zu. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.
(Bundesrat vom 25.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)