Von 2023 an sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden. Die Arbeiten an diesem neuen Förderdesign wurden gleich mit dem Start der neuen Bundesregierung aufgenommen.
Kontinuität zugunsten derzeitiger Innovationsprämie
„Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck. „Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022“, so Habeck weiter.
Die hierfür notwendige Änderung der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge ist in der Bundesregierung abgestimmt. Sie wird zum Jahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Bis zu 9.000 Euro Förderung
Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert. Aber 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen.
Den Text der zunächst für das Jahr 2022 geltenden Förderrichtlinie finden Sie auf www.bmwi.de. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgt zum Jahresende und ist dann hier abrufbar.