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11.09.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

BMWi setzt Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 ein

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©peshkova/fotolia.com

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Wettbewerbsrecht zu modernisieren. Zu diesem Zweck setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ ein.

Um das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht für die Herausforderungen des digitalen Wandels fit zu machen, hat die Bundesregierung die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt. Die Kommission dient als rechtspolitische Plattform für eine Debatte zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts.

Die Arbeit der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 konzentriert sich dabei auf insgesamt neun Schwerpunkte:

  1. Sind grundlegende Änderungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens erforderlich, um in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähige Digitalunternehmen zu ermöglichen?
  2. Wie können Skalierungs- und Kooperationsbedürfnisse deutscher und europäischer Digitalunternehmen im europäischen Wettbewerbsrecht besser berücksichtigt werden?
  3. Besteht Anpassungsbedarf für Fälle der Kooperation und für Standardisierungsbestrebungen, etwa im Bereich der Industrie 4.0?
  4. Besteht Anpassungsbedarf beim Zugang zu Daten? In welcher Weise lassen sich Zugangsrechte und -bedingungen rechtlich am besten verankern? Wie kann die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Datenwirtschaft mit den Anforderungen des Datenschutzes in Einklang gebracht werden?
  5. Wie müssen die wettbewerblichen Rahmenbedingungen geändert werden, um mehr Innovationen und Investitionen in Schlüsseltechnologien zu ermöglichen? Sind haftungsrechtliche Spezialregelungen opportun – insbesondere beim Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“?
  6. Auf welche Weise können die wettbewerbsrechtlichen Regeln für marktstarke Plattformunternehmen weiterentwickelt werden?
  7. Erfordert der zunehmende Einsatz von Algorithmen und „Künstlicher Intelligenz“, zum Beispiel für „Matching“- und „Ranking“-Zwecke sowie für dynamische Preissetzungen eine Anpassung des vertragsrechtlichen Ordnungsrahmens, um faire Märkte mit funktionsfähigem Wettbewerb zu gewährleisten?
  8. Sind zusätzliche verfahrensrechtliche Instrumente der Kartellbehörden erforderlich, um auf sich dynamisch verändernde Märkte für digitale Plattformen und Unternehmen zu reagieren?
  9. Wie kann das Zusammenspiel von Kartellrecht einerseits und Lauterkeits-, Verbraucherschutz- sowie Datenschutzrecht andererseits optimiert und besser verzahnt werden? Wie können die wettbewerbsrechtlich relevanten rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich harmonisiert und zusammengeführt werden?

Bis Herbst 2019 soll die Kommission insbesondere konkrete Handlungsempfehlungen zum europäischen Wettbewerbsrecht erarbeiten.

(BMWi, PM vom 10.09.2018/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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