11.05.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

BMJV beauftragt DRSC mit CSR-Studie

Beitrag mit Bild

©tumsasedgars/fotolia.com

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen beauftragt. Die CSR-Studie soll einen soliden Beitrag zur Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung leisten.

Die Beauftragung steht im Zusammenhang mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags. Dieser hatte sie anlässlich der Verabschiedung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) abgegeben. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuss bis zum 31.12.2021 Bericht über die Überprüfung der Richtlinie auf europäischer Ebene sowie über die mit der Umsetzung der Vorgaben gemachten Erfahrungen deutscher Unternehmen zu erstatten.

Das soll die CSR-Studie enthalten

Die Beauftragung des DRSC erfolgt auf Grundlage von § 342 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des zwischen dem BMJV und dem DRSC geschlossenen Standardisierungsvertrags. Danach bittet das BMJV das DRSC um die Erbringung folgender Leistungen:

  1. Die Auswertung einer repräsentativen Erhebung über die offengelegten nichtfinanziellen Informationen der berichtspflichtigen Unternehmen für die Geschäftsjahre 2017–2019 (Horizontalstudie). Bei der Auswertung sollen 15 vorgegebene Aspekte untersucht werden, mit denen sich Aussagen über die Berichtsgüte der Unternehmen im Zeitablauf treffen lassen.
  2. Die Durchführung einer Stakeholder-Befragung. Hier sollen Ersteller, Prüfer und Nutzer von nichtfinanziellen Informationen involviert und zu etwaigen, sich aus den Untersuchungsergebnissen ergebenden Änderungserfordernissen befragt werden.
  3. Die Unterbreitung von Vorschlägen für als geeignet angesehene Maßnahmen zur Lösung erkannter Herausforderungen und zur Erhöhung des Wirkungsgrades der CSR-Berichtspflichten auf Grundlage der beiden vorstehenden Ziffern. Hier erwartet man in erster Linie Vorschläge zur Einbringung in die europäische Diskussion, um nationale Alleingänge zu vermeiden.

Die vorstehenden Leistungen sollen im dritten Quartal 2020 abgeschlossen sein, um die Bundesregierung für die anstehende Diskussion zur Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene mit einer soliden Grundlage auszustatten.

(DRSC vom 07.05.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


02.10.2026

EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Kartellbußgelder sollen nach Ansicht des Generalanwalts beim sanktionierten Unternehmen verbleiben und nicht weitergereicht werden.

weiterlesen
EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


02.10.2026

Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der BGH setzt einen Schlusspunkt unter das langjährige Kapitalanleger-Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Beteiligungsaufbau von Porsche bei VW.

weiterlesen
Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der Betrieb


01.10.2026

Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Hohe Einkommen, hohe Vermögen, hohe Steuerlasten: Viele Ihrer Mandanten verdienen ausgezeichnet – und geben dennoch jedes Jahr erhebliche Beträge an den Fiskus ab.

weiterlesen
Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht