Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat zahlreiche Vertreter aus den Ländern sowie von Kammern und Verbänden zum Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes informiert. Darüber berichtet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV).
Durch gezielte Anpassungen vor allem im Aufenthaltsgesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, eine bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zu ermöglichen. Unterschieden werden soll im vorliegenden Entwurf nach Fachkräften mit einer akademischen Ausbildung und solchen mit einer Berufsausbildung.
Einheitlicher Fachkräftebegriff
Wer über eine anerkannte Qualifikation verfügt und einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, soll künftig in allen Berufen arbeiten dürfen, zu denen seine Qualifikation befähigt. Damit führt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erstmals einen einheitlichen Fachkräftebegriff ein. Fachkräfte sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung.
Befristete Einreise zur Arbeitsplatzsuche
Außerdem wird die Möglichkeit einer befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche geschaffen. Zur Gewährleistung eines schnellen und effizienten Verwaltungsverfahrens sollen ein beschleunigtes Antragsverfahren eingeführt und die Zuständigkeiten für die Einreise von Fachkräften bei zentralen Stellen konzentriert werden.
Referentenentwurf kommt noch vor Weihnachten
Der Referentenentwurf soll nach erfolgter Ressortabstimmung noch vor Weihnachten durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.
(DStV, PM vom 03.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)