06.06.2017

Meldung, Steuerrecht

BMF zur zumutbaren Belastung

Beitrag mit Bild

©kwarner/fotolia.com

Aufgrund eines aktuellen BFH-Urteils hat sich nun das Bundesfinanzministerium (BMF) zur neuen Berechnungsweise der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG geäußert.

Abweichend von der bisherigen, durch die Rechtsprechung gebilligten Verwaltungsauffassung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 19.01.2017 (VI R 75/14) entschieden, die Regelung des § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG sei so zu verstehen, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist.

Konsequenz des BFH-Urteils für die Praxis

Abhängig von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der in § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG in drei Stufen gestaffelt ist, wird die zumutbare Belastung anhand eines Prozentsatzes ermittelt. Bislang wird die zumutbare Belastung bei Überschreiten einer dieser Stufen immer unter Zugrundelegung des Prozentsatzes der höheren Stufe berechnet. Künftig wird bei der Berechnung der zumutbaren Belastung nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte mit dem höheren Prozentsatz belastet, der die jeweilige Stufe übersteigt.

BMF weist auf niedrigere Einkommensteuer hin

Durch die stufenweise Berechnung ist insgesamt eine niedrigere zumutbare Belastung von den geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen. Im Ergebnis kann diese Berechnung auf der Grundlage des BFH-Urteils zu einem höheren steuerlichen Abzug der außergewöhnlichen Belastungen – und damit zu einer niedrigeren Einkommensteuer – führen. Die geänderte Berechnungsweise soll möglichst umgehend schon im Rahmen der automatisierten Erstellung der Einkommensteuerbescheide Berücksichtigung finden. Sollte die geänderte Berechnungsweise im Einzelfall noch nicht berücksichtigt worden sein, empfiehlt sich ggf. das Einlegen eines Einspruchs.

(BMF, PM vom 01.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©faithie/123rf.com


30.06.2026

ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Die neuen FAQs zur ISSA 5000 sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung befassen.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht