06.06.2017

Meldung, Steuerrecht

BMF zur zumutbaren Belastung

Beitrag mit Bild

©kwarner/fotolia.com

Aufgrund eines aktuellen BFH-Urteils hat sich nun das Bundesfinanzministerium (BMF) zur neuen Berechnungsweise der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG geäußert.

Abweichend von der bisherigen, durch die Rechtsprechung gebilligten Verwaltungsauffassung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 19.01.2017 (VI R 75/14) entschieden, die Regelung des § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG sei so zu verstehen, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist.

Konsequenz des BFH-Urteils für die Praxis

Abhängig von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der in § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG in drei Stufen gestaffelt ist, wird die zumutbare Belastung anhand eines Prozentsatzes ermittelt. Bislang wird die zumutbare Belastung bei Überschreiten einer dieser Stufen immer unter Zugrundelegung des Prozentsatzes der höheren Stufe berechnet. Künftig wird bei der Berechnung der zumutbaren Belastung nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte mit dem höheren Prozentsatz belastet, der die jeweilige Stufe übersteigt.

BMF weist auf niedrigere Einkommensteuer hin

Durch die stufenweise Berechnung ist insgesamt eine niedrigere zumutbare Belastung von den geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen. Im Ergebnis kann diese Berechnung auf der Grundlage des BFH-Urteils zu einem höheren steuerlichen Abzug der außergewöhnlichen Belastungen – und damit zu einer niedrigeren Einkommensteuer – führen. Die geänderte Berechnungsweise soll möglichst umgehend schon im Rahmen der automatisierten Erstellung der Einkommensteuerbescheide Berücksichtigung finden. Sollte die geänderte Berechnungsweise im Einzelfall noch nicht berücksichtigt worden sein, empfiehlt sich ggf. das Einlegen eines Einspruchs.

(BMF, PM vom 01.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


05.02.2025

BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Mit dem JStG 2024 wurde der Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz erweitert; hierzu gibt es nun eine Klarstellung vom BMF.

weiterlesen
BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Meldung

©fotomek/fotolia.com


05.02.2025

BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Die aktuelle Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Bankkunden und setzt ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Finanzsektor.

weiterlesen
BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank