• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

03.08.2017

Meldung, Steuerrecht

BMF zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das BMF befasst sich in einem aktuellen Schreiben mit der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG. Darin übernimmt die Finanzverwaltung die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung und ändert die bisherige Auffassung entsprechend.

In seinem Urteil vom 23.02.2017 (V R 16/16) hat der BFH entschieden, dass die in § 27 Abs. 19 UStG geregelte Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen unter Beachtung der nachfolgenden Voraussetzungen verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Danach sei der durch § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG angeordnete Ausschluss des abgabenrechtlichen Vertrauensschutzes unionsrechtlich dann zu rechtfertigen, wenn das Bestehen und die Abtretbarkeit einer Forderung nicht erst im Anschluss an die Änderung des Umsatzsteuerbescheids, sondern bereits im Festsetzungsverfahren geklärt werden.

Zur Anwendung des § 27 Abs. 19 UStG

Die bereits aus dem Unionsrecht abzuleitenden Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes sowie von Treu und Glauben erforderten zudem, dass der leistende Unternehmer für die in § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG umschriebene Fallgestaltung einen Rechtsanspruch auf Annahme seines Abtretungsangebots hat. Auf eine mögliche Anwendung des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG beim Leistenden bzw. eine analoge Anwendung der § 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 2 UStG beim Leistungsempfänger kommt es nach Ansicht des BFH daher nicht an. Hierzu nimmt das BMF mit Schreiben III C 3 – S-7279 vom 26.07.2017 (Download) Stellung.

(BMF vom 26.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Kara / fotolia.com


23.07.2026

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das EEG 2027 soll überhöhte Windkraftpachten begrenzen und deren Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer absichern.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Thomas Ubber


23.07.2026

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 den „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet.

weiterlesen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Meldung

©gguy/fotolia.com


23.07.2026

Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden

Kein Schadensersatz für die Anleger eines Luxemburger Fonds gegen eine Bank, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag.

weiterlesen
Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht