06.09.2017

Meldung, Steuerrecht

BMF zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen BMF-Schreiben mit dem Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach den Doppelbesteuerungsabkommen beschäftigt.

Zahlreiche deutsche DBA sehen bei Zinseinkünften, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Steuerpflichtige aus den betroffenen Vertragsstaaten beziehen, auch dann eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern vor, wenn diese effektiv – ganz oder zum Teil – nicht erhoben worden sind (Anrechnung fiktiver Quellensteuern). Die Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern sind in den einzelnen DBA unterschiedlich geregelt. Ein aktuelles BMF-Schreiben bringt jetzt Licht ins Dunkel.

Hier finden Sie das BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 4 – S-1301 vom 03.08.2017.

(BMF vom 03.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


27.06.2025

Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Nur wenn eine zuständige Behörde die therapeutische Relevanz einer Bio-Herkunft bestätigt, darf ein Bio-Logo auf Arzneitees verwendet werden.

weiterlesen
Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


27.06.2025

Rekordniveau bei Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildungsvergütungen steigen weiterhin kräftig, getrieben vom Fachkräftemangel und dem Druck zur Attraktivitätssteigerung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Rekordniveau bei Ausbildungsvergütungen

Meldung

©v.poth/fotolia.com


26.06.2025

BFH-Urteil zur Günstigerprüfung nach § 10a EStG

Nicht immer führt der höhere Sonderausgabenabzug zu einem niedrigeren Steuerbetrag. Entscheidend ist die Reihenfolge der Berechnung, erklärt der BFH.

weiterlesen
BFH-Urteil zur Günstigerprüfung nach § 10a EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank