Umsatzsteuer: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich in einem aktuellen Schreiben mit der Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Steueränderungsgesetz 2015 beschäftigt.
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde mit Wirkung vom 06.11.2015 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 Satz 2 UStG) klarstellend überarbeitet. Außerdem wurden die bestehenden Verwaltungsanweisungen zur Ausnahme von Leistungsbezügen des nichtunternehmerischen Bereichs von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gesetzlich geregelt und auf weitere Bereiche ausgedehnt. Das BMF hat nun dementsprechend den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert und Anwendungsregelungen erlassen.
Das vollständige BMF-Schreiben vom 10.08.2016 finden Sie auf der Webseite des BMF.
(BMF-Schreiben III C 3 – S-7279 vom 10.08.2016/ Viola C. Didier)