• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF verkürzt Nutzungsdauer von Computern und Software

03.03.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

BMF verkürzt Nutzungsdauer von Computern und Software

Beitrag mit Bild

©agcreativelab/fotolia.com

Die Finanzverwaltung ändert mit einem aktuellen BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer von drei Jahren wird auf ein Jahr herabgesetzt.

Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschließlich der dazugehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware. Diese Wirtschaftsgüter unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) zugrunde zu legen ist, wurde für diese Wirtschaftsgüter allerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft und bedarf deshalb einer Anpassung an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse.

Um welche Geräte geht es?

Die Neuregelung durch das BMF-Schreiben vom 26.02.2021 gilt für Desktop-Computer, Notebooks, Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte (Small-Scale-Server), externe Netzteile sowie Peripheriegeräte. Zudem umfasst sie Standardanwendungen, ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme und sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

Ab wann gilt die verkürzte Nutzungsdauer?

Die verkürzte Nutzungsdauer findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Eine Anwendung ist dann auch bei Wirtschaftsgütern möglich, die bereits in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden, zudem bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde.

(WPK vom 02.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Ines Marin, Carola Stark


04.07.2025

„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.

weiterlesen
„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Rechtsboard

Der Betrieb


04.07.2025

Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Die Wahl in den Betriebsrat schützt befristet Beschäftigte nicht vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen Befristung.

weiterlesen
Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Meldung

©vege/fotolia.com


04.07.2025

Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Der neue IDW-Hinweis bietet praxisnahe Orientierung für eine realitätsnahe, IFRS-konforme Darstellung der Risiken und finanziellen Lage.

weiterlesen
Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank