• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF-Umfrage zur USt-Voranmeldung in Neugründungsfällen

05.04.2024

Meldung, Steuerrecht

BMF-Umfrage zur USt-Voranmeldung in Neugründungsfällen

Seit 2021 müssen neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht mehr wie zuvor monatlich abgeben. Diese Regelung soll nun evaluiert werden.

Beitrag mit Bild

©jat306/fotolia.com

Bürokratie gibt es in Deutschland genug. Jegliche Maßnahmen zum Abbau sind daher gern gesehen. So begrüßte der DStV auch den vorübergehend eingeführten Verzicht auf die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer‑Voranmeldungen (USt-Voranmeldungen) für neu gegründete Unternehmen (vgl. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019). Die verpflichtende Abgabe im Monatsturnus ist seither im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ausgesetzt. Existenzgründer sollen so unterstützt werden. Die Maßnahme wurde zunächst auf sechs Jahre begrenzt.

Berufsstand ist gefragt

Die Regelung soll nun evaluiert werden. Dabei sollen unter anderem die möglichen Auswirkungen der Aussetzung der monatlichen USt-Voranmeldung auf die eingetretenen Entlastungen für Existenzgründer betrachtet werden. Nun ist der Berufsstand gefragt: Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Einschätzungen in der Umfrage des BMF mit. Ihre Rückmeldungen tragen dazu bei, die Praxiserfahrungen angemessen zu berücksichtigen.

Zur Umfrage gelangen Sie hier. Die Teilnahme ist bis zum 15.05.2024 möglich.


DStV vom 27.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank