Bürokratie gibt es in Deutschland genug. Jegliche Maßnahmen zum Abbau sind daher gern gesehen. So begrüßte der DStV auch den vorübergehend eingeführten Verzicht auf die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer‑Voranmeldungen (USt-Voranmeldungen) für neu gegründete Unternehmen (vgl. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019). Die verpflichtende Abgabe im Monatsturnus ist seither im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ausgesetzt. Existenzgründer sollen so unterstützt werden. Die Maßnahme wurde zunächst auf sechs Jahre begrenzt.
Berufsstand ist gefragt
Die Regelung soll nun evaluiert werden. Dabei sollen unter anderem die möglichen Auswirkungen der Aussetzung der monatlichen USt-Voranmeldung auf die eingetretenen Entlastungen für Existenzgründer betrachtet werden. Nun ist der Berufsstand gefragt: Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Einschätzungen in der Umfrage des BMF mit. Ihre Rückmeldungen tragen dazu bei, die Praxiserfahrungen angemessen zu berücksichtigen.
Zur Umfrage gelangen Sie hier. Die Teilnahme ist bis zum 15.05.2024 möglich.