• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF: Steuerliche Maßnahmen wegen Corona-Krise

20.03.2020

Meldung, Steuerrecht

BMF: Steuerliche Maßnahmen wegen Corona-Krise

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

In weiten Teilen des Bundesgebietes sind durch das Corona-Virus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Das BMF hat dazu ein entsprechendes Schreiben veröffentlicht.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, Folgendes:

Anträge auf Stundung

Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen.

Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. § 222 Satz 3 und 4 AO bleibt unberührt.

Anträge auf Stundung der nach dem 31.12.2020 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31.12.2020 betreffen, sind besonders zu begründen.

Aussetzen der Vollstreckung während der Corona-Krise

Wird dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Vollstreckungsschuldners oder auf andere Weise bekannt, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist, soll bis zum 31.12.2020 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern im Sinne der Tz. 1 abgesehen werden.

Säumniszuschläge werden erlassen

In den betreffenden Fällen sind die im Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Schreibens bis zum 31.12.2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31.12.2020 zu erlassen. Die Finanzämter können den Erlass durch Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO) regeln.

Für die mittelbar Betroffenen gelten die allgemeinen Grundsätze.

Das BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 3 – S-0336 / 19 / 10007 :002 vom 19.03.2020 wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

(BMF-Schreiben vom 19.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Aus aktuellem Anlass – Kostenloser PDF-Download:
DER BETRIEB-Themenspezial zum Coronavirus

DER BETRIEB-Themenspezial zum Coronavirus Der Coronavirus beherrscht die Presse mit dramatischen Meldungen zur Ausbreitung des neuartigen Virus. Großveranstaltungen werden abgesagt und die Prognose für die Weltwirtschaft ist erschütternd.

Bei Unternehmen und Arbeitgebern mehren sich arbeitsrechtliche Fragestellungen: Welche dienstlichen Anweisungen darf und sollte ich den Arbeitnehmern zur Eindämmung des Virus geben? Kann Homeoffice angeordnet werden? Wie gehe ich mit Verdachtsfällen um? Wie sieht es mit Arbeitsvergütung und Entgeltfortzahlung aus?

Unsere Experten nehmen Stellung …

  • Angst vor dem Coronavirus – ein arbeitsrechtliches Problem?
  • ​Leitfaden für Arbeitgeber
  • Auswirkungen des Virus auf die Arbeitsunfähigkeit(sbescheinigung) und die Entgeltfortzahlung
  • Zahlen, Fakten und Handlungsempfehlungen
  • Arbeitsvergütung in Zeiten einer Pandemie
  • Rechtliche Auswirkungen für Unternehmen

>> Ein kostenloser Service von DER BETRIEB: Jetzt herunterladen!


Weitere Meldungen


Meldung

imilian/123rf.com


25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.11.2025

Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Der technologische Wandel nimmt immer mehr Geschwindigkeit auf, gleichzeitig stagniert die Bereitschaft zur Weiterbildung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Meldung

©peshkova/123rf.com


24.11.2025

Wenn KI zum Kollegen wird

Das Verständnis von Zusammenarbeit und Führung ändert sich, denn mit dem Einzug der agentischen KI entstehen neue Rollen in Unternehmen.

weiterlesen
Wenn KI zum Kollegen wird

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank