Die steigende Anzahl unerledigter Einsprüche, insbesondere im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, stellt die Steuerverwaltungen vor große Herausforderungen. Die BMF-Statistik zeigt, dass bis zum 31.12.2022 rund 2,3 Millionen Einsprüche unerledigt waren. Im Laufe des Jahres 2023 gingen jedoch fast 10 Millionen neue Einsprüche ein, was einem Anstieg von über 233 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen im selben Jahr stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche bis Ende 2023 auf knapp 8,7 Millionen, was einen weiteren Anstieg von 276 % gegenüber dem Vorjahr darstellt.
Den meisten wurde abgeholfen
Interessant ist, dass fast 69 % der erledigten Einsprüche durch Abhilfe abgeschlossen wurden, wobei viele dieser Fälle erst im Einspruchsverfahren klargestellt oder korrigiert wurden. Knapp 12 % der Einsprüche endeten mit einer formellen Einspruchsentscheidung. Der große Zuwachs an unerledigten Fällen ist größtenteils auf die zahlreichen Einsprüche im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zurückzuführen.
Die Statistik zeigt auch, dass fast die Hälfte der unerledigten Fälle (etwa 4,8 Millionen) aufgrund von Verfahren nach § 363 AO ruhen oder ausgesetzt sind, was die Bearbeitung durch die Finanzämter weiter verzögert.
Enormer Anstieg der Einsprüche
Die Daten verdeutlichen den enormen Anstieg der Einsprüche im Jahr 2023 und die damit verbundenen Herausforderungen für die Steuerverwaltungen. Besonders die Grundsteuerreform hat zu einem erheblichen Anstieg der Einspruchszahlen geführt, was die Finanzämter vor neue Herausforderungen stellt und den Druck auf die Bearbeitungsprozesse erhöht.