09.01.2024

Meldung, Steuerrecht

BMF-Schreiben zur Vorabpauschale 2024

Ein aktuelles BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 02.01.2024 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gem. § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2024 gilt gem. § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 02.01.2025 – zugeflossen.

Die Vorabpauschale für 2024 ist unter Anwendung des Basiszinses vom 02.01.2024 zu ermitteln. Der Basiszins ist gem. § 18 Abs. 4 InvStG aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen hat den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen.

Mit dem BMF-Schreiben IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10038 :008 vom 04.01.2024 gibt das BMF gem. § 18 Abs. 4 Satz 3 InvStG den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 02.01.2024 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,29 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet.


BMF vom 04.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©hakinmhan/123rf.com


20.01.2025

Wer erhielt eine Inflationsausgleichsprämie?

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelte es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung an die Beschäftigten ausgezahlt werden konnte.

weiterlesen
Wer erhielt eine Inflationsausgleichsprämie?

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


17.01.2025

Hilfestellung zur branchenbezogenen ESRS-Wesentlichkeitsanalyse

Die Hilfestellung von DRSC und BDI zur branchenbezogenen ESRS-Wesentlichkeitsanalyse soll deutsche Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.

weiterlesen
Hilfestellung zur branchenbezogenen ESRS-Wesentlichkeitsanalyse

Meldung

©adiruch/fotolia.com


17.01.2025

Wirtschaftsprüfung: Initiative zur Stärkung ethischen Verhaltens

Der IESBA-Report zur Förderung einer ethischen Kultur und Steuerung in Praxen soll helfen, unethisches Verhalten zu bekämpfen und das öffentliche Vertrauen zu stärken.

weiterlesen
Wirtschaftsprüfung: Initiative zur Stärkung ethischen Verhaltens

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank