03.12.2015

Meldung, Steuerrecht

BMF-Schreiben zu Non-Performing-Loans

Beitrag mit Bild

Bei der Übertragung zahlungsgestörter Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos wird grundsätzlich ein Kaufpreis vereinbart, der erheblich vom eigentlichen Nennwert der Forderung abweicht.

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen Schreiben mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen, sog. Non-Performing-Loans (NPL), befasst.

Der EuGH hatte mit seinem Urteil vom 27.10.2011 (Az. C-93/10) entschieden, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter ihrem Nennwert liegenden Preis kauft, keine entgeltliche Dienstleistung im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) erbringt und keine in ihren Geltungsbereich fallende wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wenn die Differenz zwischen dem Nennwert dieser Forderungen und deren Kaufpreis den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der betreffenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Übertragung widerspiegelt.

BFH folgt EuGH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit Folgeurteilen vom 26.01.2012 (V R 18/08) sowie vom 04.07.2013 (V R 8/10) dieser Rechtsauffassung angeschlossen und u. a. ergänzend ausgeführt, dass dem Forderungserwerber mangels Entgeltlichkeit der Leistung aus den Eingangsleistungen für den Forderungserwerb und den Forderungseinzug kein Vorsteuerabzugsrecht zusteht. Nun hat sich das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen BMF-Schreiben ausführlich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen geäußert.

Das BMF-Schreiben (III C 2 – S-7100 / 08 / 10010) vom 02.12.2015 steht auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums zum Download bereit.

(BMF vom 02.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach / Marcel Duplois


15.07.2025

BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH

Einlagen in die Kapitalrücklage gehören in der Praxis der GmbH-Finanzierung zum Alltag. Steuerlich brisant werden sie, wenn ein Gesellschafter überproportional (disquotal) viel einlegt und die Mitgesellschafter davon profitieren.

weiterlesen
BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH

Meldung

©alexraths/123rf.com


15.07.2025

Ferienwohnung: Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietung

Eine Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, entschied das FG Münster.

weiterlesen
Ferienwohnung: Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


15.07.2025

Zur Bilanzierung von grünen Finanzierungen

Mit der Aktualisierung seines Knowledge Papers stellt das IDW wichtige Orientierungshilfen zur Verfügung, um nachhaltige Finanzinstrumente korrekt nach IFRS und HGB zu bilanzieren.

weiterlesen
Zur Bilanzierung von grünen Finanzierungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank