03.12.2015

Meldung, Steuerrecht

BMF-Schreiben zu Non-Performing-Loans

Beitrag mit Bild

Bei der Übertragung zahlungsgestörter Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos wird grundsätzlich ein Kaufpreis vereinbart, der erheblich vom eigentlichen Nennwert der Forderung abweicht.

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen Schreiben mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen, sog. Non-Performing-Loans (NPL), befasst.

Der EuGH hatte mit seinem Urteil vom 27.10.2011 (Az. C-93/10) entschieden, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter ihrem Nennwert liegenden Preis kauft, keine entgeltliche Dienstleistung im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) erbringt und keine in ihren Geltungsbereich fallende wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wenn die Differenz zwischen dem Nennwert dieser Forderungen und deren Kaufpreis den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der betreffenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Übertragung widerspiegelt.

BFH folgt EuGH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit Folgeurteilen vom 26.01.2012 (V R 18/08) sowie vom 04.07.2013 (V R 8/10) dieser Rechtsauffassung angeschlossen und u. a. ergänzend ausgeführt, dass dem Forderungserwerber mangels Entgeltlichkeit der Leistung aus den Eingangsleistungen für den Forderungserwerb und den Forderungseinzug kein Vorsteuerabzugsrecht zusteht. Nun hat sich das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen BMF-Schreiben ausführlich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen geäußert.

Das BMF-Schreiben (III C 2 – S-7100 / 08 / 10010) vom 02.12.2015 steht auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums zum Download bereit.

(BMF vom 02.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht