• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

10.01.2025

Meldung, Steuerrecht

BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Neufassung des Schreibens zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

tashka2000/123rf.com

Seit dem 01.01.2025 gilt ein neues amtliches Muster für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um die Steuerermäßigung gemäß § 35c EStG geltend zu machen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

Verwendung des neuen Musters

Für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2024 beginnen, ist das neue Muster verbindlich. Für frühere Maßnahmen gelten Übergangsregelungen und ältere Muster.

Bescheinigungsberechtigung

Bescheinigungen können von ausführenden Fachunternehmen oder von Personen mit Ausstellungsberechtigung gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt werden; die Anforderungen für die Berechtigung wurden präzisiert.

Förderfähige Aufwendungen

Die Aufwendungen umfassen Material- und Arbeitskosten, notwendige Umfeldmaßnahmen sowie die Kosten der Bescheinigung. Spezifische Nachweise, etwa zur Heizungsoptimierung oder zu förderfähigen Anlagen, wurden aktualisiert.

Erleichterungen bei Heizungsmaßnahmen

Listen förderfähiger Anlagen des BAFA können anstelle einzelner technischer Nachweise verwendet werden.

Sonderregelungen

Es gibt spezifische Vorgaben für Wohnungseigentümergemeinschaften und Konstellationen mit Generalunternehmern.

Das vollständige BMF-Schreiben vom 23.12.2024 mit den detaillierten Anforderungen und Hinweisen wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Es bildet die Grundlage für die Steuerermäßigung und ist bei der Beantragung zwingend zu beachten.


BMF vom 23.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Agnes Herwig / Katharina Geyer


13.07.2026

Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verschärft die Anforderungen an Vergütungssysteme mit dem erklärten Ziel, den weiterhin bestehenden Gender Pay Gap zu reduzieren.

weiterlesen
Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Meldung

©peshkova/123rf.com


13.07.2026

KI hält Einzug in die Unternehmensberichterstattung

Generative KI entwickelt sich in der Unternehmensberichterstattung zu einem wichtigen Hilfsmittel, ersetzt aber nicht die fachliche Beurteilung durch Menschen.

weiterlesen
KI hält Einzug in die Unternehmensberichterstattung

Meldung

©vege/fotolia.com


13.07.2026

Geopolitik und KI werden zum Vorstandsrisiko

Die aktuelle D&O-Studie zeigt, dass Geopolitik in der Risikowahrnehmung vorrückt; auch KI-bezogene Unsicherheiten sind ein Thema.

weiterlesen
Geopolitik und KI werden zum Vorstandsrisiko
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht