05.02.2025

Meldung, Steuerrecht

BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der DStV kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte.

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Auf Wunsch der Länder erweiterte der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) den Umfang des Datensatzes der E-Bilanz nach § 5b EStG. Bereits für Wirtschaftsjahre, die 2025 beginnen, fordert das Gesetz die Übermittlung unverdichteter Kontennachweise mit Kontensalden. Ab 2028 kommen weitere Daten dazu.

DStV forderte praxisnahe Klarstellung

Die neue Gesetzesfassung lässt jedoch offen, welche Daten als unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden zu verstehen sind. Dies nahm der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nicht hin. Er teilte dem BMF mit Schreiben vom 20.12.2024 seine Auffassung mit und forderte: Lediglich die Kontonummer, die Kontobezeichnung und der Saldo der einzelnen Finanzbuchhaltungskonten dürften von der neuen Übermittlungspflicht umfasst sein, Einzelbuchungen und Personenkonten jedoch nicht. Zusätzlich mahnte der DStV auch die Finanzbehörden, den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren.

BMF kündigt Klarstellung an

Das BMF reagierte prompt. Mit seinem Antwortschreiben an den DStV vom 15.01.2025 bestätigte es die Auffassung des DStV. Aus Sicht des BMF umfassen die unverdichteten Kontennachweise die Kontonummer, die Kontenbezeichnung, den Kontensaldo und die dazugehörige Position der E-Bilanz aller Sachkonten. Konten der Nebenbücher wie Personenkonten sind nicht in die Übermittlung einzubeziehen.

Zusätzlich kündigte das BMF an, eine entsprechende Definition des Begriffs der „unverdichteten Kontennachweise“ in das BMF-Schreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie 6.9 aufzunehmen. Das Schreiben soll voraussichtlich im Juni 2025 veröffentlicht werden.


DStV vom 04.02.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Cindy Slominska


16.03.2026

Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Die steuerliche Einordnung von Kapitalbeteiligungen in das Sonderbetriebsvermögen (SBV) einer Personengesellschaft ist ein klassisches und gleichermaßen komplexes Feld der steuerlichen Beratungspraxis.

weiterlesen
Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Meldung

©momius/fotolia.com


16.03.2026

Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Unternehmen müssen u.U. auch für steuerliche Folgen von Abrechnungen einstehen, die durch Dritte in ihrem Namen vorgenommen werden.

weiterlesen
Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Meldung

© Torbz/fotolia.com


16.03.2026

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die unentgeltliche Hilfe in Steuersachen erleichtern und Tax Law Clinics ermöglichen.

weiterlesen
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)