Die geplante Reform des Investmentsteuergesetzes soll insbesondere europarechtliche Risiken beseitigen, administrativen Aufwand vermindern sowie die Problematik einer fehlenden Möglichkeit zur rückwirkenden Fehlerkorrektur bei Publikumsfonds lösen.
Nachdem das InvStG bereits durch das AIFM-StAnpG mit Wirkung zum 24.12.2013 erheblichen Anpassungen unterworfen wurde, hat das BMF am 22.07.2015 einen Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung veröffentlicht, der eine grundlegende Überarbeitung des InvStG vorsieht. Insbesondere das geplante intransparente Besteuerungsregime für Investmentfonds hätte erhebliche Auswirkungen für Publikumsfonds und dessen Anleger und würde einen Paradigmenwechsel begründen. Auch für Spezial-Investmentfonds würden sich Änderungen ergeben, wobei im Grundsatz das derzeit gültige eingeschränkte Transparenzprinzip weiterhin erhalten bleiben soll.
RefE wird im September erwartet
Da bereits der Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2012 auf heftige Kritik der Wirtschaft und der Branchenverbände gestoßen ist, bleibt die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Den Branchenverbänden wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 01.09.2015 zum Diskussionsentwurf Stellung zu nehmen. Nach der gegenwärtigen Zeitplanung des BMF soll ein RefE im September 2015 erstellt werden.
Weitere Informationen
Mehr über die wesentlichen Merkmale des Diskussionsentwurfs lesen Sie im Fachbeitrag von StB/FBIStR Dipl.-Fw. (FH) Patrick Faller, M.I.Tax / StB Dipl.- Wirtschaftsjurist (Univ.) Frederik Wolf unter Dokumentennummer DB1050193.
(DER BETRIEB / Viola C. Didier)