• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF: Diskussionsentwurf zur „Großen InvSt-Reform“

13.08.2015

Meldung, Steuerrecht

BMF: Diskussionsentwurf zur „Großen InvSt-Reform“

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die geplante Reform des Investmentsteuergesetzes soll insbesondere europarechtliche Risiken beseitigen, administrativen Aufwand vermindern sowie die Problematik einer fehlenden Möglichkeit zur rückwirkenden Fehlerkorrektur bei Publikumsfonds lösen.

Nachdem das InvStG bereits durch das AIFM-StAnpG mit Wirkung zum 24.12.2013 erheblichen Anpassungen unterworfen wurde, hat das BMF am 22.07.2015 einen Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung veröffentlicht, der eine grundlegende Überarbeitung des InvStG vorsieht. Insbesondere das geplante intransparente Besteuerungsregime für Investmentfonds hätte erhebliche Auswirkungen für Publikumsfonds und dessen Anleger und würde einen Paradigmenwechsel begründen. Auch für Spezial-Investmentfonds würden sich Änderungen ergeben, wobei im Grundsatz das derzeit gültige eingeschränkte Transparenzprinzip weiterhin erhalten bleiben soll.

RefE wird im September erwartet

Da bereits der Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2012 auf heftige Kritik der Wirtschaft und der Branchenverbände gestoßen ist, bleibt die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Den Branchenverbänden wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 01.09.2015 zum Diskussionsentwurf Stellung zu nehmen. Nach der gegenwärtigen Zeitplanung des BMF soll ein RefE im September 2015 erstellt werden.

Weitere Informationen

Mehr über die wesentlichen Merkmale des Diskussionsentwurfs lesen Sie im Fachbeitrag von StB/FBIStR Dipl.-Fw. (FH) Patrick Faller, M.I.Tax / StB Dipl.- Wirtschaftsjurist (Univ.) Frederik Wolf unter Dokumentennummer DB1050193.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht