• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

03.06.2019

Meldung, Steuerrecht

BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 01.01.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) veröffentlicht.

Seit dem 01.01.2018 hat sich das Besteuerungssystem für Investmentfonds durch das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) vom 19.07.2016 zuletzt geändert durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23.06.2017 grundlegend verändert. Investmentfonds unterliegen nun mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen sowie sonstigen inländischen Einkünften der Körperschaftsteuer (§ 6 InvStG 2018). Einkünfte eines Investmentfonds unterliegen nicht der Besteuerung, soweit bei Zufluss der Einkünfte Anleger, die die Voraussetzungen des § 44a Absatz 7 Satz 1 EStG erfüllen.

BMF-Schreiben klärt Anwendungsfragen

In einem 152 Seiten-starken Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium nun zu zahlreichen  Anwendungsfragen Stellung. Das gesamte BMF-Schreiben vom 21.05.2019 finden Sie unter Dokumentennummer VA1306284.

(BMF, PM vom 21.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank