• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

03.06.2019

Meldung, Steuerrecht

BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 01.01.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) veröffentlicht.

Seit dem 01.01.2018 hat sich das Besteuerungssystem für Investmentfonds durch das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) vom 19.07.2016 zuletzt geändert durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23.06.2017 grundlegend verändert. Investmentfonds unterliegen nun mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen sowie sonstigen inländischen Einkünften der Körperschaftsteuer (§ 6 InvStG 2018). Einkünfte eines Investmentfonds unterliegen nicht der Besteuerung, soweit bei Zufluss der Einkünfte Anleger, die die Voraussetzungen des § 44a Absatz 7 Satz 1 EStG erfüllen.

BMF-Schreiben klärt Anwendungsfragen

In einem 152 Seiten-starken Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium nun zu zahlreichen  Anwendungsfragen Stellung. Das gesamte BMF-Schreiben vom 21.05.2019 finden Sie unter Dokumentennummer VA1306284.

(BMF, PM vom 21.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)