• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

03.06.2019

Meldung, Steuerrecht

BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 01.01.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) veröffentlicht.

Seit dem 01.01.2018 hat sich das Besteuerungssystem für Investmentfonds durch das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) vom 19.07.2016 zuletzt geändert durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23.06.2017 grundlegend verändert. Investmentfonds unterliegen nun mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen sowie sonstigen inländischen Einkünften der Körperschaftsteuer (§ 6 InvStG 2018). Einkünfte eines Investmentfonds unterliegen nicht der Besteuerung, soweit bei Zufluss der Einkünfte Anleger, die die Voraussetzungen des § 44a Absatz 7 Satz 1 EStG erfüllen.

BMF-Schreiben klärt Anwendungsfragen

In einem 152 Seiten-starken Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium nun zu zahlreichen  Anwendungsfragen Stellung. Das gesamte BMF-Schreiben vom 21.05.2019 finden Sie unter Dokumentennummer VA1306284.

(BMF, PM vom 21.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Steuerboard

Thomas Hausbeck


19.02.2026

Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Mit Urteil vom 26.02.2025 (II R 54/22) hat der BFH entschieden, dass eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen besteht, nicht steuerbegünstigt ist, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich als Verwaltungsvermögen genannt wird.

weiterlesen
Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)