• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMAS legt Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vor

20.04.2023

Arbeitsrecht, Meldung

BMAS legt Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18.04.2023 den ersten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt.

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Erfassung der Arbeitszeiten vorgelegt. „Konnte man bei der sog. Stechuhr-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts noch von einer Grundsatzentscheidung sprechen, ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kein großer Wurf“, beurteilt Dr. Sven Lohse, Associated Partner der Kanzlei Noerr in Düsseldorf, den Entwurf. „Der Referentenentwurf beschränkt sich auf ein Mindestmaß und nutzt nicht die Gelegenheit, das Arbeitszeitgesetz in die digitale Arbeitswelt zu überführen.

Stärkere Kontrolle der Arbeitszeit

Unternehmen wären verpflichtet, die Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch zu erfassen, was über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hinausgeht. Auch die Vertrauensarbeitszeit, wie sie in vielen Unternehmen bislang gelebt wurde, wird es nach dem Willen des BMAS nicht mehr geben. Zwar können Arbeitgeber und Beschäftigte vereinbaren, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht kontrolliert. Jedoch müssen auch Beschäftigte mit Vertrauensarbeitszeit ihre Arbeitszeit erfassen und Arbeitgeber müssen kontrollieren, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit (z.B. Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten) eingehalten werden, was auf eine Kontrolle der Arbeitszeit hinausläuft.

Erfreulich ist, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeit auch durch den einzelnen Arbeitnehmer erfolgen kann. Auch die Möglichkeit, dass durch Tarifverträge oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung u.a. bestimmte nicht definierte Arbeitnehmergruppen von der Pflicht zur Zeiterfassung ausgenommen werden können, ist grundsätzlich positiv zu werten“, so Lohse.


BMAS / Noerr vom 20.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.03.2025

BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil die strikte Handhabung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen bestätigt.

weiterlesen
BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


13.03.2025

BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Der BFH hat klargestellt, dass Vorstandsvergütungen in einer AG steuerrechtlich anerkannt werden, solange der Aufsichtsrat unabhängig agiert.

weiterlesen
BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Steuerboard

Hardy Fischer


12.03.2025

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung stellt sicher, dass die vermögensverwaltende Immobilienverwaltung steuerlich gleichbehandelt wird mit der Vermietung eigenen Grundbesitzes

weiterlesen
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank