05.11.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Blockchain-Studie der EU-Kommission

Beitrag mit Bild

©DenysRudyi/fotolia.com

Der Wissenschaftliche Dienst der Europäischen Kommission hat sich in einem Bericht mit Blockchain-Technologien befasst. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung dieser neuen Technologien einen Bedarf an regulatorischem Tätigwerden mit sich bringt.

Blockchain-Technologien sind insbesondere in den USA und China, gefolgt von der EU, auf dem Vormarsch. Der Bericht geht dabei auf die zahlreichen möglichen Gebiete ein, in denen Blockchain-Technologien eingesetzt werden können. Jenseits der derzeit viel diskutierten Kryptowährungen handelt es sich hierbei beispielsweise um Handels- und Lieferketten, den Energiesektor, die kreative Branche, das Gesundheitswesen sowie Regierung und Verwaltung.

Regulatorische Schwierigkeiten bei Blockchain-Technologie

Regulatorische Schwierigkeiten betreffen beispielsweise das jeweils anwendbare Recht bzw. die anwendbare Jurisdiktion im Falle von dezentralisierten Netzwerken. Ferner müssen Token und Münzen rechtlich eingeordnet werden und Verbraucher- und Investorenschutz sichergestellt werden.

Weitere Fragestellungen betreffen Datenschutz und Privatsphäre sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Geldwäscheregelungen. Beispielsweise für die Kryptowährungen gibt es ferner keine Aufsichts- oder sonstige Instanz, was sie für spekulative Aktivitäten anfällig macht.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich

Blockchains werden schließlich andere Technologien ergänzen wie Künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und Cloud Computing. Um dabei einen maximalen Nutzen zu erzielen, sollten Initiativen in diesen Bereichen verbunden werden und Politik, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie der technische Sektor zusammenarbeiten.

Den Bericht „Blockchain jetzt und morgen“ finden Sie hier.

(BRAK vom 31.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Meldung

©rcx/fotolia.com


04.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

weiterlesen
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank