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28.12.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Bis zu 10 % aller Erwerbstätigen müssen an den Festtagen arbeiten

Ein Teil der Erwerbstätigen in Deutschland muss arbeiten, während und damit die Mehrheit der Bevölkerung Weihnachten und den Jahreswechsel feiern kann. Wer an den Festtagen „im Dienst“ ist, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung untersucht.

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©AnatolyTiplyashin/fotolia.com

Obwohl Heiligabend und Silvester in diesem Jahr auf einen Sonntag fallen, müssen knapp 10 % der Erwerbstätigen auch an Heiligabend wenigstens teilweise arbeiten, am Silvestertag sind es in der Spitze 9 %, je nach Tageszeit. Besonders hoch sind die Anteile derjenigen, die an den Festtagen in ihrem Erwerbsjob gefragt sind, im Gastgewerbe, in Verkehr und Logistik sowie im Gesundheits- und Sozialwesen. Die gute Nachricht: Beschäftigte im Handel, die sonst bis in die letzte Minute Weihnachtseinkäufe ermöglichen und Feuerwerkskörper verkaufen müssen, haben in diesem Jahr auch mal frei. Insgesamt müssen deshalb 2023 an den Festtagen deutlich weniger Menschen zur Arbeit als in anderen Jahren. 2022 waren es etwa am Vormittag des Heiligen Abends 20 % aller Erwerbstätigen in Deutschland.

Dies sind die zentralen Befunde der neuen WSI-Studie, in der über 4.200 Erwerbstätige der Hans-Böckler-Stiftung im November darüber Auskunft gegeben haben, ob und wann sie an Weihnachten oder zum Jahreswechsel arbeiten. Die WSI-Forscher Dr. Eric Seils und Dr. Helge Emmler können auf Basis der Daten ein detailliertes Bild zeichnen.

Wer muss wann arbeiten?

Am Vormittag des 24. Dezember müssen noch 10 % aller Erwerbstätigen arbeiten, obwohl es sich um einen Sonntag handelt. Im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen sind sogar 27 bzw. 20 % der Erwerbstätigen noch im Erwerbsjob aktiv. Nach 14 Uhr, wenn normalerweise das Ladenschlussgesetz den Heiligen Abend einläutet, sinkt der Anteil der Menschen, die schaffen müssen, auf noch 6 %, was die Bedeutung dieses Abends illustriert. Im Gesundheits- und Sozialwesen liegt die Quote allerdings bei 19 % – und bleibt über die Feiertage auf hohem Niveau.

An den beiden Weihnachtstagen steigen die allgemeinen Werte der Beschäftigung gegenüber Heiligabend nach 14 Uhr nur geringfügig an auf 8 %. Eine wichtige Ausnahme ist wiederum das Gastgewerbe, wo rund ein Drittel der Erwerbstätigen im Job gefragt ist.

Am Vormittag des Silvestertages müssen in diesem Jahr 9 % aller Erwerbstätigen arbeiten, während es im Vorjahr 19 % waren. Dies ist wiederum darauf zurückzuführen, dass es sich um einen Sonntag handelt. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil auf 6 %. Deutlich überdurchschnittlich ist die Quote dann erneut im Gastgewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Logistik. An Neujahr ist es 8 % der Erwerbstätigen nicht vergönnt, auszuschlafen.


Hans-Böckler-Stiftung vom 22.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

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